AlleinregierungAlleinregierung (auch Einparteienregierung) bezeichnet in den Staatswissenschaften eine Form der Regierungsbesetzung in parlamentarischen und semi-präsidentiellen Regierungssystemen. Man versteht darunter eine Regierung, deren Regierungsmehrheit nur auf einer einzigen Parlamentsfraktion basiert. Eine ähnliche Definition lautet, dass die Mitglieder der Regierung nur von einer einzigen politischen Partei gestellt werden, was in der Regel zutrifft; jedoch können auch Parteilose einer Regierung angehören oder sogar Mitglieder anderer Parteien, die aufgrund ihrer Fachkompetenz berufen werden, ohne dass mit dieser Partei eine förmliche Koalitionsvereinbarung besteht. Zu unterscheiden ist die Alleinregierung von der Koalitionsregierung, in der die Regierungsmitglieder von mehreren Parteien gestellt werden und der Allparteienregierung, in der die Regierung von allen im Parlament vertretenen Parteien gestellt wird und somit keine Opposition vorhanden ist. Bei einer Alleinregierung verfügt die regierungsbildende Partei meist auch über die absolute Mehrheit der Mandate im Parlament. Ist dies nicht der Fall, spricht man im Allgemeinen von einer Minderheitsregierung. Alleinregierungen sind in Staaten mit Verhältniswahlrecht selten, da meist keine Partei über die notwendige absolute Mehrheit der Mandate verfügt. In Staaten mit Mehrheitswahlrecht ist eine Regierung, deren Mitglieder nur von einer Partei gestellt werden, der Regelfall; eine besondere Bezeichnung dieser Normalität mit dem Begriff „Alleinregierung“ ist daher ungebräuchlich. Alleinregierungen in Deutschland und Österreich nach 1945In Österreich regierte zuletzt die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) von 1970 bis 1983 alleine, davon in der XII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates (1970 bis 1971) als Minderheitsregierung. Zuvor bildete die Österreichische Volkspartei (ÖVP) von 1966 bis 1970 eine Alleinregierung. In Deutschland erreichten die Unionsparteien CDU und CSU bei der Bundestagswahl 1957 zwar eine absolute Mehrheit der Mandate, dennoch wurde die seit 1949 bestehende Zusammenarbeit mit der Deutschen Partei (DP) fortgesetzt. Nach dem Austritt der Bundesminister Hans-Joachim von Merkatz und Hans-Christoph Seebohm aus der DP-Fraktion am 1. Juli 1960 und ihrem Eintritt in die CDU/CSU-Fraktion am 20. September 1960 bestand bis zum Ende der 3. Wahlperiode im Jahr 1961 eine Alleinregierung der CDU/CSU.[1] Zwei weitere Alleinregierungen der Bundesrepublik Deutschland bestanden nur wenige Wochen als Minderheitsregierungen, jeweils nachdem die Freie Demokratische Partei (FDP) die Zusammenarbeit mit ihrem größeren Koalitionspartner beendet hatte:
Alleinregierungen in deutschen Bundesländern nach 1945Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 und der anschließenden Wiederherstellung der deutschen Länder kam es in fast allen westdeutschen Ländern und später auch in fast allen ostdeutschen Ländern mindestens einmal zu Alleinregierungen; die wenigen Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern sowie die ehemaligen Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
WeblinksWiktionary: Alleinregierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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