Der Aufschluss umfasst alle bergbaulichen Maßnahmen zur Erschließung einer Lagerstätte im Tagebau. Bei Untertage-Bergwerken spricht man von Ausrichtung.
Voraussetzung für den Beginn der Aufschlussarbeiten ist die Erteilung einer Bergbauberechtigung.[2] Dies ist notwendig, da diese Phase durch hohe Investitionskosten gekennzeichnet ist und mehrere Jahre dauern kann. Beispielsweise begann der Aufschluss von Tagebau Hambach 1978, die erste Förderung erfolgte erst sechs Jahre später.[3]
Stefan Bergs: Rückstellungen im Braunkohlenbergbau : Auswirkungen der Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nach BBergG. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden 2006, S.53–55.
Helmut Schäfer (Hrsg.): VDI-Lexikon Energietechnik. VDI-Verlag, Düsseldorf 1994, ISBN 3-642-95749-8, Tagebauaufschluß, S.1230–1231.
Einzelnachweise
↑Das Bergbau-Handbuch. 5. Auflage. Glückauf Verlag, 1994, ISBN 3-7739-0567-X, S.41.
↑
Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e. V. (Hrsg.): Eckpunktepapier Bergrecht. Berlin 3. September 2013, 3a., S.2 (v-r-b.de (Memento vom 10. August 2016 im Internet Archive) [PDF; 60kB]).