BrandwandEine Brandwand oder Brandmauer (selten auch Brandschutzwand; früher auch Feuermauer und Brandgiebel[1]) ist eine Wand, die durch ihre besondere Beschaffenheit das Übergreifen von Feuer und Rauch von einem Gebäude oder Gebäudeteil zu einem anderen verhindern soll.[2] Diese Aufgabe muss die Brandwand auch dann erfüllen, wenn Löschwasser und Hitze auf sie einwirken oder andere Bauteile auf sie stürzen oder sie seitlich anstoßen. Brandwände bilden einen elementaren Bestandteil des Brandschutzes von baulichen Anlagen. Aus diesem Grund werden Beschaffenheit und Erfordernis von Brandwänden baurechtlich geregelt. Funktionen von BrandwändenBrandwände erfüllen grundsätzlich zwei unterschiedliche Funktionen. Zum einen sollen sie (unmittelbar angrenzende) Gebäude vor Feuer und Hitze schützen. Zum anderen dienen sie aber auch dem Schutz der Nutzer eines Gebäudes.[3]
– Eurocode 2: Teil 1-2, Abs. 1.5.2 Schutzziel GebäudeInsbesondere in Städten mit dichter Bebauung (geschlossene Bauweise) tragen Brandwände wirksam dazu bei, dass ein Übergreifen von Feuer und Hitze auf die Nachbarbebauung ausbleibt. Auf diese Weise können Großbrände, von denen unter Umständen ganze Stadtviertel betroffen sind, verhindert werden. In Industrieanlagen dienen Brandwände dazu, Übergreifen von Feuer und Hitze auf benachbarte Anlagenteile zu verhindern oder die Wirkungen zu minimieren. Weitere Beispiele sind die Brandwände bei ölgefüllten Leistungstransformatoren in Umspannwerken und Kraftwerken, die den praktisch nicht löschbaren Transformatorbrand bei schwerwiegenden Fehlern räumlich begrenzen. Schutzziel NutzerWichtiger noch als der Schutz der umliegenden Gebäude ist der Schutz der Nutzer des brennenden Gebäudes. Brandwände schotten Brände innerhalb des Gebäudes ab und ermöglichen so die Ausbildung von Brandabschnitten. Die betroffenen Nutzer können in diesem Fall das Gebäude über nichtbetroffene Abschnitte verlassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in einen sicheren Gebäudeabschnitt zu flüchten und dort auf eine Rettung durch die Einsatzkräfte zu warten. Dieser Fall tritt insbesondere bei Einrichtungen auf, in denen die Nutzer das Gebäude nicht selbstständig verlassen können (wie etwa in Pflegeheimen und Krankenhäusern). Anforderungen an BrandwändeUm die oben genannten Funktionen erfüllen zu können, müssen Brandwände je nach Nutzung und Größe des Gebäudes bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz in Baugesetzen und Baunormen festgesetzt. Da die genauen Bestimmungen je nach Bundesland bzw. Kanton variieren, sollen an dieser Stelle nur grundsätzliche Anforderungen genannt werden:
Verschärfte bzw. zusätzliche Anforderungen können sich aus der Feuerversicherung ergeben. In diesem Falle ist der Einbau einer sogenannten Komplextrennwand erforderlich.[4] Erfordernis von BrandwändenIn welchem Fall eine Brandwand erforderlich ist, wird ebenfalls in den Baugesetzen und Baunormen vorgegeben. Allgemein betrachtet gelten folgende Bestimmungen:
GeschichteBrandwände sind vereinzelt beim Wiederaufbau nach verheerenden Stadtbränden schon im 18. Jahrhundert systematisch geplant und gebaut worden. Allgemeingültige Bauvorschriften zur Errichtung von Brandwänden gab es in den meisten deutschen Ländern seit dem 19. Jahrhundert, um das „Überhandnehmen der Feuersbrünste zu hemmen“.[5] Sie verlangten bei aneinander stoßenden Häusern, „daß sie durch vollständige massive Giebel getrennt sein müssen“.[5] Brandwände durften nie unter 1 Ziegelstein (25 cm) stark sein und durften keine Türen und Fenster enthalten, bzw. mussten diese ersatzweise mit eisernen Läden versehen sein.[5] Brandwände sollten bis unter das Deckmaterial des Daches geführt werden.[6] Doch vielerorts mussten diese auch um ein bestimmtes Maß über die Dachfläche hinausgehend erhöht sein,[5] was Doppel- oder Reihenhäusern ein charakteristisches, abschnittsweises Aussehen verleiht.
GestaltungFreistehende, große Giebelflächen ohne Öffnungen können bei nachträglichen Anbauten oft als Brandwände genutzt werden. Vorher haben die Wände auch eine Aufgabe zur Gestaltung des öffentlichen Raums, vor allem in Städten. Ursprünglich sind solche Wände seit dem späten 19. Jahrhundert oft durch Feldern mit unterschiedlichen Putzstrukturen gegliedert worden. In vielen Fällen erfolgte aber auch keine Gestaltung, weil der Bau eines Nachbargebäudes vorgesehen war, der aber nie erfolgte, andere Brandwände wurden erst durch Abbruch oder Zerstörung des Nachbargebäudes freigelegt. Moderne – auch nachträglich angebrachte – Wandgestaltungen bestehen seit den 1970er Jahren u. a. aus großen Wandbildern (sogenannten Murals[8]), teilweise in künstlerischer Urban-Art-, Streetart- oder Trompe-l’œil-Manier.[9]
MetapherDer Begriff „Brandmauer“ wird in der deutschen Politik als Metapher benutzt, um eine unüberwindbare Abgrenzung von demokratischen Parteien gegenüber extremistischen oder radikalen politischen Kräften zu bezeichnen. Eine Zusammenarbeit, Koalitionen oder Unterstützung dieser Kräfte wird ausgeschlossen, um demokratische Werte und Prinzipien zu schützen.[10] Literatur
WeblinksWiktionary: Brandwand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Brandwand – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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