Geehrt werden mit der Medaille Persönlichkeiten der Stadt, die sich bleibende Verdienste um Hamburg erworben haben. Vor allem kommen die Träger aus den Bereichen Politik und Wirtschaft. Ausnahmen sind zum Beispiel der Präsident des Hamburger Sportbundes Fritz Bauer (1982), der Publizist Axel Eggebrecht oder der Filmproduzent Gyula Trebitsch (1994).
Das Ehrenbürgerrecht wurde bis 1948 ausschließlich an Nichthamburger – im politischen Sinne – verliehen, um sie zu „einem der unserigen“ zu machen. Mit dieser geschichtlichen Tradition wurde erstmals 1948 gebrochen, als Senator a. D. Henry Everling anlässlich seines 75. Geburtstages wegen seiner großen Verdienste um das Genossenschaftswesen mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichnet wurde.
Das Hamburger Ehrenbürgerrecht als höchster Ehrenbezeugung der Stadt kann Personen gewährt werden, deren Verdienste über den Rahmen Hamburgs hinausgehen. Verdienste um die Hansestadt Hamburg selbst sollten mit der Bürgermeister-Stolten-Medaille geehrt werden.[1]
Medaille
Den Entwurf für die Medaille gestaltete Richard Luksch. Die Vorderseite zeigt Stoltens Profil mit der Umschrift BÜRGERMEISTER OTTO STOLTEN 1919–1925. Auf der Rückseite befindet sich das Landeswappen Hamburgs, umrahmt von zwei Löwen und den Worten DAS GEMEINWOHL IST DAS HÖCHSTE GESETZ. Unten auf dieser Seite findet sich zudem das Monogramm des Künstlers.
Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. 2., durchgesehene Auflage. Zeiseverlag, Hamburg 2000, ISBN 3-9805687-9-2, S. 91–92 (Artikel von Ralf Wichmann).
↑Pressemeldung vom 9. August 2011: Wochendienst der Pressestelle des Senats: Senat verleiht Bürgermeister a. D. Henning Voscherau die Bürgermeister-Stolten-Medaille (abgerufen am 30. März 2021)