Freie StreckeDer Begriff freie Strecke wird im Verkehrswesen, insbesondere dem Straßenbau und der Eisenbahn, verwendet. StraßenbauIm Straßenbau gelten in Deutschland Landstraßen (Bundesstraßen, Landesstraßen, Staatsstraßen (Bayern, Sachsen, Thüringen) oder Gemeindestraßen) als freie Strecke, wenn diese außerhalb von Ortsdurchfahrt liegen.[1] Auf der freien Strecke wird die Straße nach der RAS-L (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung) trassiert. Es gilt in Deutschland im Allgemeinen die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, außer wenn sogenannte Zwangspunkte der Trasse wie z. B. Berge oder Flüsse die optimale Trassierung verhindern. EisenbahnBei der Eisenbahn bezeichnet freie Strecke einen Teil der Bahnanlagen. In § 4 der deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) wird zwischen Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstigen Bahnanlagen unterschieden.[2] Als Grenze zwischen freier Strecke und Bahnhof gilt der Standort des Einfahrsignals oder der Trapeztafel (Signal Ne 1), sonst die erste Weiche (Einfahrweiche) des Bahnhofs oder ein in den örtlichen Richtlinien genannter Punkt. Viele Betriebsstellen zählen ebenfalls zur freien Strecke. Zur Zugsicherung auf der freien Strecke wird diese in Blockabschnitte eingeteilt, in die jeweils höchstens eine Zugfahrt eingelassen wird. Auf Hauptbahnen sowie einigen Nebenbahnen wird das durch den Streckenblock gesichert. Zu den Bahnanlagen der freien Strecke gehören neben dem Streckengleis zunächst die nachfolgend genannten Betriebsstellen:
Die Merkmale von Abzweigstellen, Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen, Haltestellen und Überleitstellen können auch auf einen Bahnhof zutreffen. Ob eine Bahnanlage als Bahnhof betrachtet wird oder als Bahnanlage der freien Strecke ist Entscheidung des Infrastrukturbetreibers. Entscheidet er sich für die Einstufung als Bahnhof, müssen jedoch die baulichen Anforderungen für Bahnhöfe erfüllt sein (mindestens eine Weiche, Signale usw.). Außer den Betriebsstellen gehören auch noch weitere Anlagen zu den Bahnanlagen der freien Strecke, die zum Betrieb einer Eisenbahn notwendig sind. Das sind z. B. Signale, Oberleitungen, Überführungen, Bahnübergänge, Durchlässe, Brücken, Stützmauern oder Bahndämme. Im Rahmen des Betrieblichen Zielbildes plant DB Netz, um 2035 die Trennung von freier Strecke und Bahnhof aufzulösen.[3] Einzelnachweise
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