Friedrich Ernst von BülowFriedrich Ernst von Bülow (* 5. Oktober 1736 in Essenrode; † 4. Mai 1802 in Celle) war ein kurhannoverscher Offizier, Gutsbesitzer und Landschaftsdirektor. LebenFriedrich Ernst entstammte dem mecklenburgischen Uradelsgeschlecht derer von Bülow und war der Sohn des Gutsbesitzers Gotthard Heinrich August von Bülow († 1769) auf Essenrode. Er wurde als Page ausgebildet und diente als Fähnrich bei der kurhannoverschen Fußgarde. Mit Ausbruch des Siebenjährigen Krieges wechselte er in das vom Grafen Georg Ludwig von der Schulenburg errichtete Jägerkorps über, das seit 1759 von Oberst Wilhelm von Freytag befehligt wurde. Mit seiner Truppe war er unter dem Oberkommando von Herzog Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel auf Kriegsschauplätzen in Westfalen, Hessen und Hannover eingesetzt und nahm an der Schlacht bei Minden teil. Bülow bewies Mut und Geschick und erwarb sich Ansehen, so dass er als einer der jüngsten Capitäns von Ferdinand von Braunschweig häufiger mit dem Kommando über größere Einheiten und schwierige Aufträge betraut wurde. 1761 wurde Bülow zum Major befördert und kurz vor dem Friedensschluss in das Infanterieregiment „Bock“ versetzt. Im Garnisonsdienst fand er keine Erfüllung, so dass er den Dienst quittierte und 1769 nach dem Tod des Vaters die Leitung des Guts Essenrode in einer Zeit übernahm, als sich eine Agrarreform bereits abzeichnete. Bülow glaubte schon früh an die Gemeinheitsteilung und Verkoppelung, Abschaffung des Naturalzehntens und der Hofedienste.[1] Um 1783 gelang es ihm, mit ’seinen’ Bauern einen Vergleich zu schließen, der sein Gut Essenrode arrondierte und der Gemeinschaft mit den Bauernfeldern enthob. Sein Beispiel, eines der ersten einer durchgeführten Teilung, wirkte auf andere Gutsbesitzer, weil sich die Pachtzinsen auf diese Weise deutlich erhöhen ließen. Im etwa gleichen Zeitraum erwarb von Bülow einen Komplex vernachlässigter Güter in Mecklenburg, auf denen er Bauern ihre Höfe in Erb- oder Zeitpacht gab, anstatt sie zu legen. 1770 wurde Bülow von der lüneburgischen Ritterschaft zum Schatzrat und 1778 zum Landrat gewählt. 1780 ernannte ihn König Georg III. zum Landschaftsdirektor und Abt zu St. Michaelis. Als Abt veränderte er die Wirtschaftsführung auf den Gütern des Stifts und befreite die Klosterforsten von Dienstbarkeiten. Die Lüneburger Saline erhielt unter seiner Leitung eine neue Verfassung, und durch Veränderung der Bewirtschaftungsweise wurde die Effizienz gesteigert. Nebenher begründete er nahe Lüneburg auf unfruchtbarem Heideboden einen Musterhof auf eigene Rechnung. 1792 wurde er zum Direktor der Königlichen Landwirthschaftsgesellschaft zu Celle gewählt. Der Arzt Albrecht Daniel Thaer trauerte um den Tod Bülows mit den Worten: „Ich habe meinen Freund, meinen Lehrer, meinen Wohlthäter in ihm verloren; aber sein Bild, sein Beispiel, mein Dankgefühl lebt ewig in meiner Seele.“[2] FamilieEr heiratete Dorothea Sophia Juliane von der Hagen († 1. März 1762), Tochter von Friedrich Christoph von der Hagen (1704–1762) und Henriette Erdmutha von Ribbeck aus Ribbeck. Aus der Ehe ging der Sohn Friedrich hervor. Seine zweite Frau wurde Louise Margarethe von Behr (* 4. Mai 1748; † 15. November 1818), Tochter des Braunschweiger Generalleutnants Jakob Georg Moritz von Behr (1693–1760) und der Gertraud Ilsabe von Behr-Häuslingen. Das Paar hatte zahlreiche Kinder:
Literatur
WeblinksEinzelnachweise
Information related to Friedrich Ernst von Bülow |