Erste Siedlungsspuren aus der Steinzeit weisen darauf hin, dass das Gebiet bereits in der Zeit 2500–2000 v. Chr. bewohnt war. Westlich des Ortes verlief der Limes. 1950 wurde eine villa rustica ausgegraben. Weitere derartige Anlagen „Im Brückfeld“ wurden in den 1990er Jahren[3] und 2014 entdeckt.[4] Im Jahre 2017 wurde festgelegt, dass die freigelegten und teilweise rekonstruierten Mauern des Herrenhauses der Villa als „Herzstück einer Grünfläche innerhalb“ eines Neubaugebietes sichtbar erhalten werden sollen.[5]
Mittelalter
Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortes stammt aus dem Jahr 798. Etwa um 1200 wurde ein eigenes Kirchspiel gegründet. Gleichzeitig erhielt das Dorf einen eigenen Gerichtsbezirk. Zum Amt Gambach gehörten neben Gambach selbst die benachbarten Dörfer Griedel, Holzheim und Dorf-Güll.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Gambach:
„Gambach (L. Bez. Hungen) evangel. Pfarrdorf; liegt unweit der Wetter 3 St. von Hungen, und gehört dem
Fürsten von Solms-Braunfels. Man zählt 198 Häuser und 1001 Einw., die außer 1 Kath. und 45 Juden, evangelisch sind. Der Ort hat eine Kirche, die 1703 erbaut wurde, ein Rathhaus, ein dem Fürsten von Solms-Braunfels gehöriges Haus mit Scheuern und 4 Mühlen, sodann mehrere Strumpfwirker. Die Feld-Gemarkung hat einen sehr bedeutenden Flächengehalt. – Gambach bestand schon zu Kaiser Carls des Großen Zeiten, und es war in demselben das Kloster Lorsch begütert. Ein Drittel des Gerichts gehörte den Grafen von Nassau, welches aber Graf Philipp, 1416 dem Churfürsten zu Trier, als Herrn zu Falkenstein und Münzenberg, mit lehensherrlicher Bewilligung des Stifts Fulda, gegen das halbe Dorf Reichelsheim vertauschte. Im Jahr 1806 kam das Dorf unter Hess. Hoheit.“[6]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Friedberg, Stadt Münzenberg[Anm. 9]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Wetteraukreis, Stadt Münzenberg
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Gambach ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Gambach und später Wölfersheim zuständig.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Gambach zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete der Fürst 1823.[15]
Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[16]
Der Landgerichtsbezirk Hungen musste am 1. November 1848 Gambach an den Landgerichtsbezirk Butzbach abgeben.[17]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Butzbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[18]
2004 wurde das Amtsgericht Butzbach aufgelöst und dessen Amtsbereich dem Amtsgericht Friedberg zugeschlagem.
Jetzt sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Gambach 3207 Einwohner. Darunter waren 81 (2,5 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 534 Einwohner unter 18 Jahren, 1370 waren zwischen 18 und 49, 678 zwischen 50 und 64 und 618 Einwohner waren älter.[19]
Die Einwohner lebten in 594 Haushalten. Davon waren 135 Singlehaushalte, 171 Paare ohne Kinder und 219 Paare mit Kindern, sowie 57 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 108 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 384 Haushaltungen leben keine Senioren.[20]
Einwohnerentwicklung
1829: 198 Häuser, 1001 Einwohner
Gambach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2020
Jahr
Einwohner
1829
1.001
1834
1.215
1840
1.303
1846
1.403
1852
1.468
1858
1.433
1864
1.417
1871
1.362
1875
1.388
1885
1.408
1895
1.399
1905
1.448
1910
1.456
1925
1.550
1939
1.592
1946
2.185
1950
2.260
1956
2.212
1961
2.186
1967
2.321
1970
2.396
1980
?
1990
?
2000
?
2007
3.235
2011
3.207
2015
3.189
2020
3.456
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Münzenberg[21]; Zensus 2011[19]
Historische Religionszugehörigkeit
• 1829:
955 evangelische (= 95,40 %), 45 jüdische (= 4,49 %) und ein katholischer (= 0,01 %) Einwohner[6]
Es gab vier Mühlen. Die ehemalige Lohmühle (Obergasse) und die Pletschmühle vor dem südlichen Ortsrand, dazu die beiden im Wettertal gelegenen Mühlen (Bachmühle und Waschmühle). Diese beiden sind als eigenständige Kulturdenkmäler ausgewiesen.
Horst Vetter, Magistrat der Stadt Münzenberg (Hrsg.): Heimatbuch Gambach. luwei druck, Butzbach 1990.
Dieter Wolf: Eine Karte der solms-braunfelsischen Ämter Gambach und Langsdorf aus dem Jahr 1695. In: Butzbacher Geschichts-Blätter. Nr. 195, 2005, S. 185 ff.
↑Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
↑Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Wölfersheim des Fürsten Solms-Braunfels.
↑Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Wölfersheim“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
↑Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, abgerufen im April 2024.
↑Vera Rupp, Nicole Boenke, M. Schmid: Der römische Gutshof „Im Brückfeld“ in Münzenberg-Gambach, Wetteraukreis. Ausgrabungen und Forschungen der Jahre 1994–1998. Wiesbaden 1998 (= Archäologische Denkmäler in Hessen 145).
↑Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 25. Oktober 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.43, S.1716, Punkt 1425; Abs. 3. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,6MB]).
↑Hauptsatzung. (PDF; 45 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, abgerufen im Januar 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.21, 438 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑
Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
↑Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9MB]).
↑Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Einwohnerzahlen. In: Internetauftritt. Stadt Münzenberg, archiviert vom Original; abgerufen im Januar 2021. (Zahlen aus Web-Archiv)
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Gambach im Landkreis Friedberg, Regierungsbezirk Darmstadt vom 10. Januar 1955. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1955 Nr.4, S.67, Punkt 69 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,6MB]).