GefährdungsbereichAls Gefährdungsbereich oder Gefahrenbereich wird meist einen Bereich bezeichnet, in dem eine Gefahr oder Gefährdung für Menschen, Tiere, Güter herrscht oder herrschen kann, bzw. seltener ein Bereich, in dem dies ausgeschlossen werden soll. Gefährdungsbereich von Waffen/MunitionIn der möglichen Nähe von Menschen darf nur scharf geschossen werden, wenn mit an Gewissheit grenzender hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass kein Mensch unmittelbar durch den Schuss oder durch Abpraller getroffen werden kann. Der Schütze darf nur gegen eine sichere Deckung oder aber in eine Richtung schießen, in der er die Fläche, in die der Schuss geht, bis zur Tragweite seiner Waffe überblicken kann.[1][2] Die Begriffe Gefahrenbereich und Gefährdungsbereich bezeichnen die Höchstreichweite von aus Schusswaffen abgefeuerten Geschossen, dies ist der Bereich, in dem Menschen oder Sachen durch das Geschoss gefährdet werden können.[3] Die forensisch anerkannten Grenzwerte der Energiedichte betragen für Haut 0,1 J/mm², für Augen 0,06 J/mm², mit Kugeln, 0.02 J/mm² mit Würfel. Bei 0,1 J/mm² wird nur noch mit einer Wahrscheinlichkeit unter 5 % der Fälle in die Haut eindringen. Irreversible Augenverletzungen haben Kinder auch schon bei Softair-Gun-Kugeln mit 0.025 J/mm² erlitten.[4] Eine Energiedichte über 0,1 J/mm² ist als gefährlich einzustufen, da sie subkutane Verletzungen hervorrufen kann. Auch auf weichem Boden können Geschosse bei einem Aufprallwinkel unter 10° abprallen und weiterfliegen.[2] Der Gefährdungsbereich bei der Verwendung von Schrotkugeln ist 100.000 Mal so groß wie der Schrotkorndurchmesser. Ein Schrotkorndurchmesser von 2 mm / 3 mm / 4 mm hat einen Gefährdungsbereich von 200 m / 300 m / 400 m. Dies ist die maximale Reichweite einzelner Schrotkörner bei einem günstigen Abschusswinkelbereich von 28–35°. In 180 Metern Entfernung hat Schrot von 2.5 mm / 3.5 mm Durchmesser eine Breitenstreuung von 80 m / 60 m.[5] Die Grenzgeschwindigkeit, bei der Schrot nicht mehr in die unbedeckte menschliche Haut eindringt, liegt für
Die Fallgeschwindigkeit (Erdbeschleunigung) von 3 mm-Bleischrot liegt bei 25 m/s, von 3mm-Stahlschrot bei 20 m/s.[6][7] Der Gefährdungsbereich beim Verschießen von Kurzwaffenmunition sowie Flintenlaufgeschossen (Flinten haben einen glatten Lauf) ist 1500 m groß,[8][9] für .40 S&W, .38 Super, .357 SIG, .357 Magnum wird eine Reichweite von 2000 Meter angegeben,[10] bei Büchsengeschossen (gezogener Lauf) beim Kaliber .22 lfB im günstigsten Abgangswinkel von ca. 30° werden ebenfalls 1500 Meter erreicht,[11] das Kaliber 7 × 57 mm, .300 Winchester Magnum und 8 × 68 mm S kann das Hintergelände sogar noch in 5.000 m gefährden,[11][8][12] bei Hochleistungspatronen vergrößert sich der Gefährdungsbereich auf über 5000 Meter.[13] Der Gefährdungsbereich im Bogenschießsport liegt bei 30° in beide Richtungen von der Linie Schütze-Scheibe und erst 250 Meter hinter dem Ziel dürfen sich öffentliche Wege und Einrichtungen befinden.[14] Bereich bestehender Gefahren
Bereich, der frei von Gefahren bleiben soll
Einzelnachweise
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