Gerichtsbezirk Preßnitz
Der Gerichtsbezirk Preßnitz (tschechisch: soudní okres Přísečnice) war ein dem Bezirksgericht Preßnitz unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im westlichen Teil Nordböhmens im Okres Chomutov. Zentrum des Gerichtsbezirks war der Ort Preßnitz (Přísečnice). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik. GeschichteDie ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Preßnitz gehörte zunächst zum Kreis Saaz und umfasste 1854 die 21 Katastralgemeinden Bettlern, Christofhammer, Dörnsdorf, Köstelwald, Kunau, Kupferberg, Neudörfl, Oberhals, Pleil, Pöllma, Preßnitz, Reischdorf, Rödling, Schmiedberg, Steingrün, Tribischl, Weigensdorf, Weipert, Wohlau, Zieberle und Zobietitz.[2] Der Gerichtsbezirk Preßnitz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Duppau und Kaaden den Bezirk Kaaden.[4] 1901 wurde die Abspaltung der Gemeinden Pleil, Schmiedeberg und Weipert beschlossen, wobei für diese Gemeinden der Gerichtsbezirk Weipert gebildet wurde.[5] Das Gerichtsbezirk Weipert nahm in der Folge am 1. Juni 1902 seine Tätigkeit auf.[6] Per 1. Oktober wurde Preßnitz zu einer eigenen Bezirkshauptmannschaft erhoben, die aus den Gerichtsbezirken Preßnitz und Weipert gebildet wurde.[7] Im Gerichtsbezirk Preßnitz lebten 1869 20.689 Menschen,[8] 1900 waren es nach dem Gebietsstand von 1902 14.866 Personen.[9] Der Gerichtsbezirk Preßnitz wies 1910 eine Bevölkerung von 14.016 Personen auf, von denen 13.867 Deutsch und nur sieben Personen Tschechisch[10] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 142 Anderssprachige oder Staatsfremde.[11] Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Preßnitz vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Preßnitz und danach dem Landkreis Kaaden bzw. dem Sudetenland zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil des Okres Chomutov, zu dem es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Přísečnice seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde. GerichtssprengelDer Gerichtssprengel umfasste 1910 die 17 Gemeinden Bettlern (Petlery), Christofhammer (Kryštofovy Hamry), Dörnsdorf (Dolina), Köstelwald (Kotlina), Kunau (Kunov), Kupferberg (Měděnec), Neudörfl (Nová Víska), Oberhals (Horní Halže), Pöllma (Podmilesy), Preßnitz (Přísečnice), Reischdorf (Rusová), Steingrün (Kamenné), Tribischl (Třebíška), Weigensdorf (Vykmanov), Wohlau (Volyně), Zieberle (Cibrle) und Zobietitz (Sobětice). Einzelnachweise
Literatur
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