JWH-122 ist ein synthetisches Cannabinoidmimetikum,[2] das von John W. Huffman entwickelt wurde. Es ist ein methyliertes Analogon von JWH-018. Die Verbindung wurde als Wirkstoff in diversen Spice-artigen "Räuchermischungen" nachgewiesen.[3]
Rechtslage
Deutschland
Mit Beschluss vom 6. Juli 2012[4] ist JWH-122 in Anlage II[5] des BtMG aufgenommen worden.
Österreich
JWH-122 unterliegt nicht dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Jedoch wurde der Verkauf von „Räuchermischungen“ mit synthetischen Cannabinoiden seit 18. Dezember 2008 gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes unterbunden. Weiters unterliegt die Substanz seit dem 1. Februar 2012 dem „Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen“ (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG), sofern sie zum menschlichen Konsum bestimmt ist.
Einzelnachweise
- ↑ Vorlage:CL Inventory/nicht harmonisiertFür diesen Stoff liegt noch keine harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von (4-methylnaphthalen-1-yl)-(1-pentylindol-3-yl)methanone im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 12. Januar 2025.
- ↑ V. J. Koller, G. J. Zlabinger, V. Auwärter, S. Fuchs, S. Knasmueller: Toxicological profiles of selected synthetic cannabinoids showing high binding affinities to the cannabinoid receptor subtype CB?. In: Archives of toxicology. Band 87, Nummer 7, Juli 2013, S. 1287–1297, doi:10.1007/s00204-013-1029-1. PMID 23494106.
- ↑ 22. Januar 2013: BKA: Schwere Schäden durch Kräuterdrogen. In: Pharmazeutische Zeitung Online. 22. Januar 2013, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Juni 2024.@1@2Vorlage:Toter Link/www.pharmazeutische-zeitung.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
- ↑ BGBl. 2012 I S. 1639
- ↑ Betäubungsmittelgesetz Anlage II
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