Kaiserliche AdmiralitätDie Kaiserliche Admiralität war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich. Durch Verfügung Kaiser Wilhelms I. erhielt das ehemals preußische Marineministerium mit Wirkung vom 1. Januar 1872 den Namen Kaiserliche Admiralität. Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung der Kaiserlichen Marine unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Sie blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurden per 1. April 1889 die Admiralität aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Oberkommando der Marine, Reichsmarineamt, Kaiserliches Marinekabinett. Das Oberkommando der Marine wurde am 14. März 1899 durch den Admiralstab abgelöst. AufbauAn der Spitze stand der Chef der Kaiserlichen Admiralität, der den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers hatte, die Verwaltung unter der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers leitete und die höhere Gerichtsbarkeit und die Disziplinarstrafgewalt ausübte.
Es gab folgende Abteilungen:
Der Admiralität unterstanden das Generalauditoriat, der Generalarzt der Marine, die Kommando- und Verwaltungsbehörden, die Erziehungs- und Bildungsanstalten und die deutsche Seewarte in Hamburg. Es bestand außerdem ein Admiralitätsrat, der sich aus den vom Chef der Admiralität bezeichneten Mitgliedern der letzteren sowie aus den dazu berufenen Seeoffizieren, Beamten und Technikern zusammensetzte und schwierige Fragen organisatorischer und technischer Natur beraten sollte, aber nur in seltenen Fällen vom Chef der Admiralität berufen wurde. Literatur
WeblinksCommons: Kaiserliche Admiralität – Sammlung von Bildern
Wikisource: Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1871., betreffend die Geschäftsführung der oberen Marinebehörde. – Quellen und Volltexte
Wikisource: Allerhöchster Erlaß, betreffend die oberste Marinebehörde. Vom 1. Januar 1872. – Quellen und Volltexte
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