Nachdem der sächsische Kurfürst 1533 die Herrschaft Schwarzenberg für 20.700 Gulden von den Erben der Brüder Albrecht Christoph und Georg von Tettau gekauft hatte[1], wurde 1534 auch Eibenstock zur kurfürstlichen Bergstadt erhoben. Durch den florierenden Bergbau floss Kapital aus Nürnberg und Schneeberg nach Platten, wo wie auch in Schwarzenberg, Eibenstock und Gottesgab Bergreviere entstanden. Noch vor der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg teilten sich 1546 der (albertinische) Herzog Moritz von Sachsen und der römisch-deutsche und böhmische König Ferdinand die Herrschaft Schwarzenberg im Prager Vertrag vom 14. Oktober 1546 als Kriegsbeute und veränderten damit die im Vertrag von Eger 1459 vereinbarten Landesgrenzen. Das Gebiet um Platten und Gottesgab (Boží Dar) gelangte so an die böhmische Krone, wobei der sächsische Kurfürst die halben Bergwerksrechte (Halbschied) und die volle Jagd behielt. Über die Auslegung des Prager Vertrages gab es jedoch unterschiedliche Ansichten. Zwar bestätigte Ferdinand I. dem Kurfürsten Moritz im jüngeren Prager Vertrag von 1549 die halbe Bergwerksnutzung, jedoch war die Wahrnehmung dieser Rechte strittig, weil die böhmische Seite später aus dem Erlass der Bergordnung für die Zinnbergwerke Hengst (Hřebečná), Platten (Horní Blatna), Gottesgab (Bozi Dar) usw. vom 1. Januar 1548 durch Ferdinand I. eine alleinige Ausübung des Bergregals herzuleiten versuchte.
1550 erhielten die beiden Mathematiker und Kartografen Augustin Hirschvogel und Johannes Humelius den Auftrag zur Vermessung der neuen Landesgrenze und Anfertigung eines entsprechenden Risses.
Die zähen Verhandlungen wurden 1555 in Schneeberg fortgeführt und führten zum Schneeberger Vertrag vom 26. Oktober 1556, dem zufolge die beiden Bergamtsreviere Platten und Gottesgab an Böhmen fallen, Eibenstock und Schwarzenberg jedoch bei Kursachsen bleiben sollten. Die neue Grenzziehung erfolgte von Ost nach West entlang des Mückenbaches von dessen Mündung in das Pöhlwasser bis zur Quelle, von dort schnurgerade zur Quelle des Ortbachs und von dieser wiederum schnurgerade bis zur Einmündung des Breitenbachs in das Schwarzwasser, dann den Breitenbach aufwärts bis zur Mündung des Jugelwassers, weiter entlang des Jugelwassers bis zur Mündung des Pechhöfer Baches und diesem bis zur Quelle folgend und von dort schließlich schnurgerade bis zur Neudeker Grenze.
Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts konnte ein Konsens gefunden werden, doch zu dieser Zeit erbrachte der Bergbau um Gottesgab und Platten keine Ausbeute mehr, sondern erforderte immer mehr Zubußen.
Im Jahr 1559 verkauften die unmündigen Brüder Johann, George, Hugo und Wolff von Schönburg den oberen (oberwäldischen) Teil der Grafschaft Hartenstein, für 146.000 Gulden an den sächsischen Kurfürsten August. Dieses nun als Amt Crottendorf eingerichtete Gebiet wurde nach 1670 Teil des Amtes Schwarzenberg. 1654 wurde von Kurfürst Johann Georg I. die Gründung von Johanngeorgenstadt durch vertriebene böhmische Exulanten unmittelbar an der sächsischen Grenze im Amt Schwarzenberg genehmigt. Er bestimmte, dass die neue Stadt seinen Namen tragen sollte. Im Amt Crottendorf gründeten Exulanten die Orte Niederschlag und Hammerunterwiesenthal.
Im Jahre 1832 erfolgte eine Neuorganisation des Kreisamtes Schwarzenberg.[2] Aus dem südlichen und westlichen Teil des Amtes um Eibenstock und Johanngeorgenstadt wurde ein Justiz- und ein Rentamt in Eibenstock unter dem Namen Amt Eibenstock gebildet. Die Orte um Schneeberg kamen an das Amt Kirchberg. Aus den Orten um den Fichtelberg wurde das Amt Wiesenthal gegründet.
Das Kerngebiet der Kreisamtes Schwarzenberg bildete den größten Teil der 1874 gegründeten Amtshauptmannschaft Schwarzenberg.
Nicht nur für das ganze Kurfürstentum, sondern auch für einzelne Ämter erließen die Kurfürsten Verwaltungsregelungen, die in der Gegenwart Gesetzes- oder Verordnungsrang hätten. So erging für das Amt Schwarzenberg die Forst- und Holtz-Ordnung des Kurfürsten August zu Sachsen vom 8. September 1560.[9] Sie war nicht nur eine Anweisung an die örtliche Verwaltung, sondern regelte für Untertanen verbindlich die Waldnutzung, die Abgrenzung von Gebieten und andere Sachverhalte. Zu Eingang beschreibt die Ordnung ihren Zweck so: „So haben wir folgende Holtz-Ordnung stellen lassen, wie es förder mit Verkauffung des Holtzes und sonsten in Unseren Aemtern Schwartzenberg und Krotendorff gehalten, wie viel auch ein Jahr ins andere gerechnet, Holtz darinnen verkauffet und verkohlet, und aus Unsern sondern Befehl nicht überschritten werden soll, damit durch solch Mittel Unsern Unterthanen und Bergwercken soviel möglichen und die Gehöltze ertragen können, eine wehrende Hülffe und Unsern Aemtern, eine vor- und verbleibende und beharrliche Nutzung erhalten.“
Christian Gottlob Wabst: Das Creys-Amt Schwartzenberg und Crottendorf, in: Historische Nachricht von des Churfürstenthums Sachsen und derer dazugehörigen Lande Jetziger Verfassung deren hohen und niederen Justiz, Verlag Caspar Fritsche, Leipzig 1732, Beylage Seite 90ff. (Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden)
George Körner: Alte und neue Nachrichten von dem Bergflecken Bockau bey Schneeberg, in dem meißnischen Obererzgebirge, darinnen die Geschichte von dem Schlosse und Herrschaft Schwarzenberg vor dießmal abgehandelt wird, zum Neuenjahre 1758 und so künftighin jedesmal Stückweise mitgetheilet, bey C. W. Fulden, Schneeberg 1758 Digitalisat
Ignatz Schwarz: Beschreibung des Creisamtes Schwarzenberg, in: Erzgebirgische Blätter oder historische, geographisch-statistische, ökonomische und andere Nachrichten und Beiträge zur Kenntnis des Erzgebirges und seiner Bewohner, Band 1, Schneeberg 1795, S. 1–11
Geschichte des Creisamtes Schwarzenberg, in: Erzgebirgische Blätter oder historische, geographisch-statistische, ökonomische und andere Nachrichten und Beiträge zur Kenntnis des Erzgebirges und seiner Bewohner, Band 1, Schneeberg 1795, S. 233–237
Topographie des Creisamts Schwarzenberg, in: Erzgebirgische Blätter oder historische, geographisch-statistische, ökonomische und andere Nachrichten und Beiträge zur Kenntnis des Erzgebirges und seiner Bewohner, Band 1, Schneeberg 1795, S. 238–250
Karl Hammerdörfer: Beiträge zur innern Kenntniß und Geschichte von Sachsen. Zweytes Stück, Beschreibung des obergebirgischen Kreisamts Schwarzenberg. bey Georg Emanuel Beer, Leipzig 1786, S. 117–148 Digitalisat
Schwarzenberg, Kreisamt. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 10. Band. Schumann, Zwickau 1823, S. 742–773., abgerufen am 28. Januar 2012.
Walter Fröbe: Herrschaft und Stadt Schwarzenberg bis zum 16. Jahrhundert. Schwarzenberg 1930/1937.
Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung im westlichen Erzgebirge um Schwarzenberg. In: Sächsische Heimatblätter 59 (2013), Heft 3, S. 211–215. ISSN0486-8234
↑ abcdefghijGeorge Körner: Alte und neue Nachrichten von dem Bergflecken Bockau bey Schneeberg, in dem meißnischen Obererzgebirge, darinnen die Geschichte von dem Schlosse und Herrschaft Schwarzenberg vor dießmal abgehandelt wird, zum Neuenjahre 1758 und so künftighin jedesmal Stückweise mitgetheilet, bey C. W. Fulden, Schneeberg 1758, S. 302 Digitalisat
↑Adolph Lobegott Peck: Historische und geographische Beschreibung des kursächsischen Erzgebürges. Geschichte und Beschreibung des Kreisamts Schwarzenberg. Erstes Bändchen mit einem Kupfer, Arnoldsche Buchhandlung, Schneeberg 1795, (unpag., S. VII Widmung des Werkes) Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
↑ Leipziger Zeitung vom 31. März 1821, S. 740 (Digitalisat)
↑Georg Viktor Schmid: Handbuch aller seit 1560 bis auf die neueste Zeit erschienenen Forst- und Jagd-Gesetze des Königreichs Sachsen, Erster Theil Forstgesetze, bei F. W. Goedsche, Meißen 1839, S. 3ff. Digitalisat, abgerufen am 31. Juli 2015