Der erste Landvogt wurde 1359 unter sächsischer Pfandherrschaft in der Niederlausitz erwähnt. Bedeutende Kompetenzen für dieses Amt sind aus den wenigen erhaltenen Nachrichten auch für die Zeit nach der böhmischen Herrschaftsübernahme 1364 zunächst nicht erkennbar.
Bedingt durch die große Entfernung zu den Königen in Prag entwickelten sich die Befugnisse der Landvögte zunehmend. Im 15. Jahrhundert agierten sie weitgehend selbstständig mit landesherrlichen Befugnissen, sie stellten Urkunden über Lehnsvergaben und anderes aus, führten Kriege und bemühten sich, im Einvernehmen mit den Landständen, die Niederlausitz zu verwalten. Sitz des Landvogts und Versammlungsort der Landstände war Schloss Lübben.
Nach dem Übergang der Niederlausitz an das Kurfürstentum Sachsen 1635 wurde ihr Einfluss dann wieder geringer. Ende des 17. Jahrhunderts wurde das Amt nur noch zu einem bloßen Titel der sächsischen Kurprinzen (Thronfolger).
1493–1504 Heinrich III. von Plauen, Burggraf von Meißen und Hauptmann königlich-böhmischer Lehen
1504–1506 Sigismund, Herzog von Glogau und Troppau, er war gleichzeitig auch Landvogt der Oberlausitz und ab 1506 König von Polen und Großfürst von Litauen
Nach dem Tod Heinrich Joachims von der Schulenburg wurde das Amt des Landvogtes nicht mehr besetzt. Der neue Landesherr der Niederlausitz Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg ersetzte 1666 die Landvogtei durch eine Oberamtsregierung, bestehend aus einem Präsidenten und vier Räten.[1]
Luděk Březina: Der Landvogt der Niederlausitz zwischen Königsmacht und Ständen (1490–1620). Ein Diener zweier Herren? Berliner Wissenschafts-Verlag, 2017 (Digitalisat in der Google Buchsuche; Digitalisat als PDF; 1,5 MB).
↑Rudolf Lehmann: Geschichte der Niederlausitz (Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin 5), Berlin 1963, S. 262f.