Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch)Die Vergabe von Kfz-Kennzeichen in Deutschland geht zurück bis in das Jahr 1906. (Die Freie Stadt Lübeck schrieb bereits durch Verordnung vom 1. Oktober 1903 polizeiliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen vor.) Von 1906 bis 1956 wurden im Zuge politischer Veränderungen mehrere Systeme von Kfz-Kennzeichen verwendet, bis das heute gebräuchliche System eingeführt wurde. Von 1953 bis 1990 hatte zudem die DDR ein eigenes Kennzeichensystem. Deutsches Reich 1906–1945Am 3. Mai 1906 fasste der Bundesrat den Beschluss über „Grundzüge betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“,[1] die durch Verordnungen der einzelnen Bundesstaaten ausgeführt wurden.[2] Damit wurden auch polizeiliche Kennzeichen und das Rechtsfahren mit Linksüberholen im ganzen Deutschen Reich allgemeingültig eingeführt. Preußen
Bayern
Sachsen
WürttembergÜbrige Bundesstaaten
Nichtprivate Kraftfahrzeuge
Deutsches Reich 1933–1945Nichtprivate Kraftfahrzeuge wurden territorial unabhängig mit folgenden Kennzeichen versehen:
Mit dem Anschluss Österreichs am 13. März 1938 wurde dort die deutsche Systematik zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen übernommen. Die geltenden Vorschriften zum Erscheinungsbild der Kennzeichen (siehe Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)) blieben aber erhalten, obwohl ein deutlicher Unterschied zu den deutschen bestand. Die Kennzeichen waren mit weißer Schrift auf schwarzem Grund ausgeführt und trugen ab 1939 folgende Buchstabengruppen zur Kennzeichnung der Landesteile:
Das Burgenland verlor seine Selbstständigkeit. Es wurde auf die Reichsgaue Steiermark und Niederdonau aufgeteilt und erhielt daher keine eigene Buchstabengruppe. Mit der von der Tschechoslowakei erzwungenen Abtretung des Sudetenlandes im Herbst 1938 wurde das Kennzeichen S für den Bereich der Regierungsbezirke Karlsbad, Aussig und Troppau eingeführt. Diejenigen Gebiete, die an umliegende Gaue des Deutschen Reiches (Niederdonau, Oberdonau, Bayern) angegliedert wurden, erhielten die jeweils dort geltenden Kennzeichen. Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei am 15. März 1939 wurde das Protektorat Böhmen und Mähren mit eigenen Kfz-Kennzeichen geschaffen.
Im Oktober 1939 wurden vom Deutschen Reich Teile des besetzten Polens annektiert. Den Provinzen Ostpreußen und Schlesien zugeschlagene Gebiete erhielten die dortigen Kfz-Kennzeichen. Das übrige annektierte Territorium wurde in zwei Reichsgaue eingeteilt. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig (1920–1939: Kennzeichen DZ, ovales Nationalitätszeichen DA) kam zum Reichsgau Danzig-Westpreußen. Aus den nicht ans Reich angeschlossenen Gebieten des besetzten Polen wurde das sogenannte Generalgouvernement gebildet, das 1939 bis 1942 ein eigenes Unterscheidungszeichen besaß; danach wurden in dessen Distrikten eigene Kfz-Kennzeichen benutzt:
Nach der Eroberung Frankreichs und der Benelux-Länder wurden das Elsass, Lothringen und Luxemburg annektiert. Die elsässischen Gebiete erhielten dabei die Ziffer IV analog zu Baden, mit dem sie zu einem Gau vereinigt werden sollten. Lothringen sollte zusammen mit der Pfalz und dem Saarland zur Westmark vereinigt werden.
Während des Krieges gegen die Sowjetunion mussten in den besetzten Gebieten folgende Kennzeichen benutzt werden:
Im Bereich der Militärbefehlshaber in besetzten und befreundeten Ländern wurden folgende Kennzeichen geführt.[5]
Deutschland 1945–1956Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in vier Besatzungszonen geteilt. Die Vier Mächte führten jeweils eigene Registrierungen und Kennzeichnungen von Kraftfahrzeugen durch. Ende 1945 wurden die ersten einheitlichen Kennzeichen eingeführt. In der britischen Besatzungszone war zunächst ein dem heutigen Prinzip ähnelndes Verfahren üblich. Die drei Anfangsbuchstaben standen als Kennzeichen für den Zulassungsbezirk (wie bei DUS für Düsseldorf). 1947 schlossen sich die Briten dem System an, das 1946 in der amerikanischen und französischen Besatzungszone eingeführt worden war. Die sowjetische folgte 1948. Einheitlich wurde das Kennzeichnungssystem erst 1949, nachdem auch die französische Zone den Zonenbuchstaben in das Kennzeichen einführte (A = amerikanische Besatzungszone, B = britische Besatzungszone, F = französische Besatzungszone, S = sowjetische Besatzungszone). Dabei wurden die Buchstaben nicht neben-, sondern übereinander in kleiner Schrift angeordnet ( für Hessen). Hierauf folgt eine zwei bzw. dreistellige Schlüsselnummer für eine Stadt oder Landkreis. Dann folgt nach einem Bindestrich eine drei- bis vierstellige laufende Nummer. Da die Kennzeichen fahrzeuggebunden waren, wurden freiwerdende Nummern nicht neu vergeben. Weil nun irgendwann das Nummernkontingent erschöpft war, wurde beispielsweise statt (Britische Besatzungszone Niedersachsen) nur noch das »N« vorangestellt, gefolgt von der Stadt- oder Kreisnummer und der nun noch einmal ausgegebenen laufenden Nummer. Das konnte dazu führen, dass zwei gleiche Kennzeichen vergeben wurden, die sich nur anhand der/des Zonenbuchstaben unterschieden, z. B. [ 69-2369] und [N 69-2369] (Britische Besatzungszone Niedersachsen, Landkreis Stade – Laufende Nummer). Kennzeichen in den Besatzungszonen:
Berlin blieb ein Sondergebiet mit eigenen Bestimmungen, die ersten Kfz-Kennzeichen 1945 dort enthielten nur Ziffern. Das Saarland wurde als „souveräner Staat“ 1948 ausgegliedert.[5]
DDR 1953–1990Kennzeichenpflichtig waren in der DDR alle Kraftfahrzeuge ab einem Hubraum größer 50 cm³. Die Kennzeichen hatten die allgemeine Form „XX 00–01“. Wenn im Folgenden nicht explizit anders angegeben, befand sich auf den Kennzeichen schwarze Schrift (eine DDR-Weiterentwicklung der preußischen Musterzeichnung IV 44 von 1906) auf weißem Grund. Mit der Zunahme des Fahrzeugbestandes wurde ab Oktober 1974 zusätzlich die Form „XXX 0–01“ eingeführt. Der erste Buchstabe des Kennzeichens gab den Bezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Die Buchstaben wurden dabei in Nord-Süd-Richtung von A bis Z vergeben. Einige Bezirke hatten dabei zwei verschiedene mögliche Buchstaben als Kennzeichen.
Die Buchstaben G, J, Q und W wurden für die Bezirkskennzeichen nicht verwendet. Die Ziffernkombination „00–00“ bzw. „0–00“ wurde nicht vergeben. Allerdings gab es Suhler Kennzeichen mit den Buchstaben OO, was aufgrund der Ähnlichkeit mit den Ziffernglyphen wie 00 aussah. Der zweite Buchstabe gab bei Kennzeichen mit drei Buchstaben und drei Ziffern den zulassenden Kreis (in alphabetischer Reihenfolge) an. Diese Art von Kennzeichen war für Motorräder nicht zulässig. Die Vergabe der Erkennungsnummern bei Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern war sehr komplex. Anhand von Zuteilungslisten des Ministeriums des Innern der DDR konnte jedes Kfz-Kennzeichen konkret einem Stadt- oder Landkreis zugeordnet werden. Diese Listen waren der Öffentlichkeit aber nicht zugänglich. Der zweite Buchstabe war dabei jeweils verschiedenen Fahrzeugarten zugeteilt, diese jedoch in jedem Bezirk unterschiedlich zugeordnet. Mit den Zahlenreihen wurde dabei nochmals das System unterteilt. Die Buchstabenkombinationen mit den Zahlenreihen konnten über mehrere Kreise verteilt sein, wobei Kennzeichen doppelt vergeben wurden, dabei aber nur an verschiedenen Fahrzeugarten (Pkw, Lkw usw.). So konnte beispielsweise ein Motorrad im Kreis A das gleiche Kennzeichen haben wie ein Anhänger im Kreis B. Die Fahrzeugkennzeichen der Gesellschaft für Sport und Technik bestanden aus nur einem Buchstaben für den Bezirk, gefolgt von der üblichen Zahlenkombination. Es wurden gelbe Nummernschilder mit schwarzer Schrift verwendet. Die Kombination VA war der Nationalen Volksarmee vorbehalten, GT den Grenztruppen bzw. 1990 GS dem Grenzschutz. Die Deutsche Volkspolizei verwendete ab 1949 in übereinander gestalteter Form. Bei allen folgte eine ausschließliche Zahlenkombination. Bestimmte Kombinationen der normalen Kennzeichen waren zur Tarnung für Zivilfahrzeuge der Kriminalpolizei und für das Ministerium für Staatssicherheit reserviert. Im Bezirk Neubrandenburg wurden die Kombinationen CC, CD, CY ebenfalls nicht zugeteilt, wegen der Kürzel für das Konsularische bzw. Diplomatische Korps. Auch die Kürzel „HJ“, „KZ“, „SA“, und „SS“ wurden nicht vergeben. Der Buchstabe Q wurde im DDR-Kennzeichensystem weder als Zweit- noch als Drittbuchstabe verwendet. Diplomatische Vertretungen und Konsulate verwendeten zweibuchstabige, mit einem C beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf rotem Grund. Andere Ausländer nutzten dagegen zweibuchstabige, mit einem Q beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf blauem Grund. Es folgen maximal drei Ziffern, die das entsprechende Herkunftsland angaben und nach einem Bindestrich nochmals zwei Serienziffern. Hierbei gab es den folgenden Schlüssel:
Codes der Herkunftsländer[6]
(* im Juli 1990 unbesetzt, ** reserviert, aber nie vergeben, 1 doppelt vergeben) Das ab 1966 verwendete Zollkennzeichen bestand aus einer Ziffer, die den Zollbezirk angab, einem Bindestrich und vier weiteren Ziffern. Bei diesen Schildern wurden grüne Schriftzeichen verwendet. Im Zuge der Wiedervereinigung erfolgte ab 1991 die Zuteilung bundesdeutscher Kennzeichen. Kennzeichen nach DDR-Schema wurden noch bis zum 31. Dezember 1990 vergeben, mussten jedoch bis zum 31. Dezember 1993 umgetauscht werden.[7] Schon vor der Wiedervereinigung wurde aber 1990 begonnen, die Schrifttype und -größe wie in der Bundesrepublik zu verwenden. Bundesrepublik Deutschland nach 19561956 wurde das bis heute gebräuchliche Kennzeichensystem eingeführt. Wesentlichstes Merkmal des Systems ist eine Zuordnung von bis zu dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen für jeden Zulassungsbezirk. Dabei hatten kreisfreie Städte und gleichnamige Landkreise das gleiche Unterscheidungszeichen. In einer Anlage zur Straßenverkehrsordnung war bestimmt, welche Buchstaben- und Ziffernkombinationen die städtische Zulassungsstelle und welche die des Landkreises vergeben durfte. Das Unterscheidungszeichen der Landkreise wurde zudem grundsätzlich vom Sitz der Kreisverwaltung, nicht von einem u. U. abweichenden Kreisnamen abgeleitet (z. B. „FH“ für den Main-Taunus-Kreis, weil die Kreisverwaltung ihren Sitz in Frankfurt-Höchst hatte, „GM“ für den Oberbergischen Kreis nach dem Sitz der Kreisverwaltung in Gummersbach). Nur bei drei Landkreisen gab es Ausnahmen: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreisstadt Schwelm) erhielt „EN“, der Landkreis Waldeck (Kreisstadt Korbach) „WA“ und der Landkreis Wesermünde (Verwaltungssitz in Bremerhaven) „WEM“. Mit den Gebietsreformen in den 1970er-Jahren wich man zunehmend von diesem Prinzip ab; neugebildete Großkreise erhielten jetzt oft ein vom Kreisnamen, nicht mehr vom Sitz der Kreisverwaltung abgeleitetes Unterscheidungszeichen (z. B. „MKK“ für den Main-Kinzig-Kreis statt zunächst „HU“ für den Sitz der Kreisverwaltung in Hanau). Ursprünglich waren die Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk in einer Anlage zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, seit 2007 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, festgesetzt. Seit der sog. Kennzeichenliberalisierung werden Unterscheidungszeichen auf Antrag des jeweiligen Landes vom Bundesminister für Verkehr neu festgesetzt oder aufgehoben und nur noch im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Eine Übersicht über die aktuell festgesetzten Unterscheidungszeichen findet sich in der Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Unterscheidungszeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland. Nach 1956 sind bislang nur fünf Unterscheidungszeichen aus dem Straßenverkehr vollständig verschwunden. Es handelte sich dabei um die Unterscheidungszeichen DB der Deutschen Bundesbahn und BP der Deutschen Bundespost. Seit Juni 2006 wird BP wieder für die Bundespolizei verwendet und ersetzt damit das alte Kennzeichen BG des Bundesgrenzschutzes. Das Kennzeichen ROH für den ehemaligen Landkreis Rotenburg in Hannover wurde vollständig durch ROW (Landkreis Rotenburg (Wümme)) ersetzt. Am 12. Mai 1995 bekam die letzte Autofahrerin, die noch ROH-Schilder an ihrem Fahrzeug trug, zwei neue Kennzeichen mit den Buchstaben ROW geschenkt. Rechtsgrundlagen
Siehe auchLiteratur
Weblinks
Einzelnachweise
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