Maschinenverordnung
Die Maschinenverordnung (9. ProdSV), im Langtitel Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, setzt in Deutschland die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)[1] in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller die Maschine mit der CE-Kennzeichnung versieht und eine Konformitätserklärung ausstellt. Die Verordnung wurde zuletzt durch Artikel 1 der „Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes“ vom 18. Juni 2008 (BGBl. I Nr. 25 vom 25. Juni 2008 S. 1060) geändert. Diese Verordnung gründet auf § 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). WeblinksEinzelnachweise |