Von 1952 bis 1984 hieß die Behörde Ministerium der Justiz, ab 1984 hieß es Ministerium der Justiz und für Bundesangelegenheiten, ab 1991 hieß es erneut lediglich Ministerium der Justiz, ab 2016 hieß es schließlich Ministerium der Justiz und für Europa und im Jahr 2021 wurde es zu Ministerium der Justiz und für Migration umbenannt.
die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen, soweit nicht andere Ministerien zuständig sind (Funktion als sog. Justitiar der Landesregierung);
die rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen;
die Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig ca. 200 Mitarbeiter. Die Hausspitze des Justizministeriums besteht aus dem Ministerialdirektor als Amtschef und dem Justizminister als höchsten Dienstvorgesetzten aller Mitarbeiter des Justizministeriums, der zugleich die politische Verantwortung für das Justizressort trägt.
Nachgeordnete Dienststellen
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Migration gehören u. a. folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen: