Ein Oberes Volksgericht (chinesisch高级人民法院, PinyinGāojí Rénmín Fǎyuàn) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Volksrepublik China. Nach Art. 20 des Organisationsgesetzes für Volksgerichte von 1979 in der Fassung von 2018[1] besteht in jeder der 22 Festlandprovinzen, der fünf autonomen Regionen und der vier regierungsunmittelbaren Städte ein Oberes Volksgericht. Daneben gibt es als Sondergericht das Militärgericht der Volksbefreiungsarmee (VBA).
Obere Volksgerichte richten Straf-, Zivil- und Wirtschaftskammern ein sowie sonstige Kammern, soweit sie für notwendig befunden werden. Sie erkennen erstinstanzlich in den ihnen durch Gesetz zugewiesenen Fällen, oder wenn ein unteres Gericht ihnen einen Fall zuweist, sowie in zweiter Instanz über Berufungen und Revisionen der unteren Gerichte (Organisationsgesetz Art. 21).
Die Bezeichnung für Oberes Volksgericht in einigen Sprachen der autonomen Regionen:
uigurisch يۇقىرى خەلق سوت مەھكىمسى Yuqiri xelq sot mehkimsi[2]