Der Ort Walangere marca wurde um 770 bekanntermaßen erstmals urkundlich erwähnt. Es ist nicht geklärt ob damit Ober- oder Nieder-Walgern gemeint war.[1]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Fronhausen
Gerichte seit 1821
Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter
neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig.
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Oberwalgern zuständig. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[11]
Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt Fronhausen 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Fronhausen.
Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[12] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[13]
Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeschlagen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Oberwalgern 525 Einwohner. Darunter waren 9 (= 1,7 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 75 Einwohner unter 18 Jahren, 189 zwischen 18 und 49, 132 zwischen 50 und 64 und 129 Einwohner waren älter.[14]
Die Einwohner lebten in 228 Haushalten. Davon waren 71 Singlehaushalte, 81 Paare ohne Kinder und 69 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 141 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[14]
Familien: 20 nutzungsberechtigte, 18 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 3 Beisassen
Oberwalgern: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2014
Jahr
Einwohner
1834
201
1840
197
1846
180
1852
186
1858
197
1864
216
1871
209
1875
221
1885
229
1895
228
1905
270
1910
276
1925
309
1939
360
1946
468
1950
467
1956
421
1961
461
1967
495
1980
?
1990
?
2000
?
2009
490
2011
525
2014
505
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; ab 2000 Gemeinde Fronhausen; Zensus 2011[14]
Erwerbspersonen: 77 Land- und Forstwirtschaft, 97 Produzierendes Gewerbe, 18 Handel und Verkehr, 16 Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik
Für Oberwalgern besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Oberwalgern.[5]
Der Ortsbeirat Oberwalgern besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 56,88 %. Alle Kandidaten gehörten der „Offenen Liste Oberwalgern“ an.[15] Der Ortsbeirat wählte Thomas Pusch zum Ortsvorsteher.[16]
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112 (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August., (kurhess GS 1821) S. 73 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094.)