PensionsreformMit Pensionsreform wird in Österreich die Reform der gesetzlichen Bestimmungen, die Pension und Ruhebezug betreffen, bezeichnet. Pensionsreformen fanden zuletzt 1997, 2003 („Pensionssicherungsreform“) und 2004 („Pensionsharmonisierung“) statt. Erläuterung: Der Begriff Pension entspricht in Österreich dem in Deutschland üblichen Begriff Rente. Ein Pensionist (Rentner) in Österreich bezieht seine Pension von einer Pensionsversicherungsanstalt. Österreichische Beamte im Ruhestand erhalten einen Ruhebezug. AllgemeinesDie Notwendigkeit von Pensionsreformen aufgrund wirtschaftlicher und demographischer Entwicklungen wird größtenteils anerkannt. Über Ziele und Umfang einer solchen Reform bestehen aber tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten. Folgende Maßnahmen werden diskutiert und wurden teilweise bereits gesetzlich umgesetzt:
Noch umzusetzen ist insbesondere eine Neuaufstellung der Valorisierung der Pensionen basierend auf mehr als einem Indikator (Inflation), wie Christine Mayrhuber (WIFO) im Ö1-Morgenjournal-Interview mit Helene Seelmann (20230821) vorschlägt (Lohnentwicklung, Preisentwicklung).[1] Dies sei in den meisten europäischen Ländern üblich.[1] Pensionsreform 1987Pensionsreform 1992
Pensionsreform 1993
Pensionsreform 1996
Pensionsreform 1997Pensionsreform 2000
Pensionsreform 2003
Pensionsreform 2004
Siehe auchWeblinksEinzelnachweise
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