Präsidium der Obersten VolksversammlungDas Präsidium der Obersten Volksversammlung ist, wenn nicht gerade eine Tagung der Obersten Volksversammlung stattfindet, das de jure höchste Machtorgan der Demokratischen Volksrepublik Korea. Seine Zusammensetzung, Befugnisse usw. sind in den Artikeln 113–122 der Verfassung Nordkoreas geregelt. Aufgaben und FunktionDie Befugnisse und Pflichten des Präsidiums der Obersten Volksversammlung sind in Art. 116 festgelegt.[1] Dazu gehören:
Gemäß Art. 121 ist es dem Präsidium der Obersten Volksversammlung erlaubt, Ausschüsse zu bilden.[1] Das Präsidium ist der Obersten Volksversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig (Art. 122).[1] ZusammensetzungDas Präsidium besteht aus einem Vorsitzenden, mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, einem Sekretär, sowie aus mehreren zusätzlichen Mitgliedern. Die Mitglieder werden von der Obersten Volksversammlung gewählt. Vorsitzender des Präsidiums der Obersten VolksversammlungDer Vorsitzende des Präsidiums ist gleichzeitig das offizielle Staatsoberhaupt Nordkoreas. Er vertritt gemäß Art. 117 der Verfassung das Land völkerrechtlich und empfängt die Botschafter anderer Staaten. Anders als in Parlamenten anderer Staaten ist der Vorsitzende des Präsidiums der Obersten Volksversammlung zwar Parlamentspräsident, leitet aber nicht selbst die Tagungen der Obersten Volksversammlung. Für diese Aufgabe wird ein gesonderter Vorsitzender der Obersten Volksversammlung gewählt. Funktion des Präsidiums in der PraxisDe facto sind sowohl das Präsidium der Obersten Volksversammlung, als auch die Oberste Volksversammlung selbst, machtlose Gremien, deren einzige Aufgabe es ist, die Anordnungen und Befehle des Obersten Führers ohne Widerspruch, meistens sogar einstimmig, zu bestätigen. Die Mitglieder des Präsidiums stehen in der Regel auch schon vor der Wahl durch die Oberste Volksversammlung fest. Aus diesem Grund kann der Vorsitzende des Präsidiums auch seine Pflichten als nominelles Staatsoberhaupt nicht wahrnehmen. Einzelnachweise
|