Inwieweit die Regionen kommunalen Charakter besitzen, ist umstritten.[1] Nach herrschender Meinung ist dies nicht der Fall, da ihnen u. a. kein Besteuerungsrecht zukommt und da sie nur wenige, gesetzlich fest vorgeschriebene Kompetenzen besitzen.
Im Vergleich zu den bis 2007 bestehenden Amtsbezirken sind die Kompetenzen der Regionen deutlich beschränkt. Die meisten Aufgaben wurden den Kommunen zugewiesen.
Regionen erheben keine eigenen Steuern, sondern werden durch staatliche Schlüsselzuweisungen und Beiträge der Kommunen finanziert.
Regionen haben kein Weisungsrecht gegenüber den Kommunen. Im Gegenteil wurden Mechanismen eingeführt, die eine Kontrolle von unten ermöglichen.
Die Hauptaufgaben der Region sind v. a. Leistungen, die die Möglichkeiten der Kommunen überfordern, sowie Maßnahmen zur Raumordnung.
Öffentliche Krankenversicherung: Finanzierung der Behandlungskosten bei Haus- und Fachärzten. Da das System rein öffentlich und steuerfinanziert ist, ist es ein öffentlicher Bereich wie alle anderen und keine Krankenversicherung im eigentlichen Sinne.
Jens Blom-Hansen, Poul Erik Mouritzen u. a.: Fra sogn til velfærdsproducent. Kommunestyret gennem fire årtier. Syddansk universitetsforlag, Odense 2012. ISBN 978-87-7674-645-2.