SeeschifffahrtsstraßeAls Seeschifffahrtsstraßen werden in Deutschland die Wasserflächen bezeichnet, auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt. Darunter fallen die folgenden Wasserflächen:
VerkehrsregelnAuf den Seeschifffahrtsstraßen gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), es sei denn, die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung besagt ausdrücklich etwas anderes. So gelten auf den Seeschifffahrtsstraßen einige Abweichungen von den Kollisionsverhütungsregeln. Rechtsfahrgebot„Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers [als solches ist eine Seeschifffahrtsstraße zu betrachten, Anm. d. Verf.] oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist.“[2] VorfahrtFahrzeuge, die dem Verlauf eines Fahrwassers einer Seeschifffahrtsstraße folgen und der Verlaufsrichtung nicht mehr als 10° in irgendeine Richtung abweichen, gelten als durchgehende Schifffahrt.[3] Die durchgehende Schifffahrt hat Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die das Fahrwasser queren (also mehr als 10° von dem Fahrwasserverlauf abweichen), in das Fahrwasser einlaufen oder im Fahrwasser drehen. NebelDie Regeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gelten auf Seeschifffahrtsstraßen immer, auch bei Nebel. EngstellenAn Fahrwasserstellen, die zu eng sind, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig hindurchpassen, ist die Vorfahrt wie folgt geregelt:
FührerscheinpflichtAlle Führer von Sportbooten, die mit ihrem Sportboot, welches eine Motorleistung von mehr als 11,03 kW hat, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen fahren, müssen im Besitz des Sportbootführerscheins See sein.[5] Einzelnachweise
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