VerfahrensvoraussetzungVerfahrensvoraussetzungen (auch Prozessvoraussetzungen genannt) sind wesentliche objektive Bedingungen, die vorliegen müssen, damit ein Verfahren vor einem Gericht durchgeführt werden darf. Sie gibt es in allen Verfahrensarten und sind grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Besonderheiten bestehen im Zivilprozess). Beispiele:
VerfahrenshindernisDas Gegenstück sind die Verfahrens- oder Prozesshindernisse, auch negative Verfahrensvoraussetzungen bzw. negative Prozessvoraussetzungen genannt. Liegt eine Verfahrensvoraussetzung nicht oder nicht mehr vor bzw. besteht ein dauerndes Verfahrenshindernis, kann ein Verfahren nicht durchgeführt werden. Sollte es bereits anhängig sein, wird es beendet, im Strafverfahren durch Beschluss oder Einstellungsurteil gemäß § 260 Abs. 3 StPO, im Zivilverfahren durch ein Prozessurteil. Beispiele:
Die genaue Definition und die Einzelheiten der Verfahrensvoraussetzungen sind in der Rechtswissenschaft umstritten. Literatur
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