BergbautechnologeDer Bergbautechnologe ist ein deutscher, staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. AusbildungsdauerDie Ausbildungszeit zum Bergbautechnologen beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. AusbildungsvergütungDie Ausbildungsvergütung unterscheidet sich in Deutschland stellenweise deutlich in den einzelnen Bundesländern. Zusätzlich ist entscheidend, ob es sich bei dem Ausbildungsbetrieb um einen tarifgebundenen Betrieb handelt oder nicht. Die Durchschnittliche Ausbildungsvergütung für den Beruf Bergbautechnologe beträgt in Deutschland 728 € im ersten, 819 € im zweiten und 907 € im dritten Ausbildungsjahr.[2] HistorieDer Beruf ersetzt zum 1. August 2009 den Ausbildungsberuf Bergmechaniker vom 19. Dezember 1989 (BGBl. I. S 2502). Durch den technologischen Wandel wurden die bisher vermittelten umfassenden Grundlagen der Metallbearbeitung nicht mehr benötigt. Die Ausbildungsdauer konnte daher von bislang 3,5 Jahren auf drei Jahre reduziert werden. Durch die neue Berufsbezeichnung (vom '-mechaniker' zum '-technologen') sollte dieser Veränderung auch nach außen hin Rechnung getragen werden. Struktur des BerufesDer Ausbildungsberuf verfügt über die beiden Fachrichtungen Tiefbautechnik sowie Tiefbohrtechnik. In der Fachrichtung Tiefbautechnik sind die aktualisierten Inhalte des Ausbildungsberufs Bergmechanikers aufgegangen. Mittels der Fachrichtung Tiefbohrtechnik können neue Branchen nunmehr selbst ausbilden: So hatten etwa Unternehmen, die Erdwärmeanlagen verbauen, bislang keinen passgenauen Ausbildungsberuf. ArbeitsgebieteBergbautechnologen in der Fachrichtung Tiefbautechnik führen bergtechnische Arbeiten im Unter- und Übertagebetrieb des Bergbaus aus. Ihre Arbeitsplätze finden sich z. B. im Kali- und Steinsalzbergbau, im Erzbergbau oder auch im Steinkohlenbergbau. Bergbautechnologen in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik arbeiten z. B. in Betrieben der Tiefbohrtechnik – vorzugsweise über Tage.[3] Berufliche FähigkeitenBergbautechnologen in der Fachrichtung Tiefbautechnik[3]
Bergbautechnologen und Bergbautechnologinnen in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik
BerufsschulenDie Auszubildenden besuchen z. B. die Berufsbildende Schule im Landkreis Ohrekreis in Haldensleben oder das Staatliche Berufsschulzentrum in Sondershausen in Thüringen.[4] Für die Auszubildenden gilt der schulische Rahmenlehrplan für Bergbautechnologen.[5] Beschäftigung von FrauenBislang durften Frauen im Bergbau unter Tage im Regelfall nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gab es z. B. falls eine berufspraktische Ausbildung abzuleisten war. Mit dem dritten Mittelstandsentlastungsgesetz vom 17. März 2009[6] wurde in Artikel 16a das Bundesberggesetz geändert. Durch den Wegfall von § 64a Bundesberggesetz können nun auch Frauen diese Ausbildung erlernen und anschließend im Bergbau unter Tage beschäftigt werden. Vereinzelt haben Frauen auch schon die Ausbildung begonnen (Stand 2020).[7] AbschlussprüfungDie berufliche Handlungskompetenz wird in diesem Beruf durch eine Gestreckte Abschlussprüfung nachgewiesen. Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tiefbautechnik besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen:
Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik besteht aus ebenfalls fünf Prüfungsbereichen:
Der Teil 1 der Abschlussprüfung mit den Prüfungsbereichen „Montagetechnik“ und „Lagerstätte“ sowie der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ aus Teil 2 ist in beiden Fachrichtungen identisch. Im Prüfungsbereich „Bergbaulogistik“ müssen je nach Fachrichtung jedoch unterschiedliche Kompetenzen nachgewiesen werden. Teil 1 der Abschlussprüfung wird mit 30 % am Gesamtergebnis, Teil 2 mit 70 % gewichtet. Prüfungsbereich „Montagetechnik“Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Zum Nachweis dieser Kompetenzen muss er bis zu zwei Arbeitsproben durchführen, mit dem Prüfungsausschuss ein situatives Fachgespräch führen und schriftliche Aufgaben bearbeiten. Hierfür hat er insgesamt vier Stunden Zeit, davon für die Arbeitsproben bis zu drei Stunden einschließlich eines situativen Fachgesprächs von höchstens zehn Minuten. Für die schriftlichen Aufgaben stehen 60 Minuten Zeit zur Verfügung. Prüfungsbereich „Lagerstätte“Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Der Auszubildende muss in 120 Minuten eine ganzheitliche Aufgabe schriftlich bearbeiten und die Ergebnisse in praxisüblicher Form dokumentieren. Prüfungsbereich „Bergbaulogistik“ (Fachrichtung Tiefbautechnik)Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Der Auszubildende führt in insgesamt vier Stunden hierzu eine Arbeitsprobe durch, führt ein situatives Fachgespräch von höchstens zehn Minuten und bearbeitet in 60 Minuten schriftliche Aufgaben. Prüfungsbereich „Bergbautechnik“ (Fachrichtung Tiefbautechnik)Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Der Auszubildende führt in insgesamt 5,5 Stunden hierzu zwei Arbeitsproben durch, führt je ein situatives Fachgespräch von höchstens zehn Minuten und bearbeitet in 90 Minuten schriftliche Aufgaben. Prüfungsbereich „Bergbaulogistik“ (Fachrichtung Tiefbohrtechnik)Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ergreifen kann. Der Auszubildende führt in insgesamt vier Stunden hierzu eine Arbeitsprobe durch, führt ein situatives Fachgespräch von höchstens zehn Minuten und bearbeitet in 60 Minuten schriftliche Aufgaben. Prüfungsbereich „Bergbautechnik“ (Fachrichtung Tiefbohrtechnik)Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Der Auszubildende führt in insgesamt 16 Stunden einen betrieblichen Auftrag durch, dokumentiert diesen mit praxisbezogenen Unterlagen und führt mit dem Prüfungsausschuss ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer. Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in 60 Minuten nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Gewichtung der PrüfungsbereicheDie Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet:
BestehensregelungDer Auszubildende hat seine Abschlussprüfung bestanden, wenn die Leistungen
bewertet worden sind. Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten Dauer ist im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ möglich, wenn damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann. Voraussetzung ist, dass diese Prüfungsbereiche mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht möglich. Weblinks
Einzelnachweise
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