Code für das AustauschverfahrenDer Code für das Austauschverfahren wird seit 1964 als erste und zweite Stelle der seitdem genutzten zwölfstelligen Wagennummer an der Seitenwand eines Eisenbahnwagens angeschrieben. Er wurde von der UIC und der OSShD verbindlich für die Mitgliedsbahnen festgelegt. Der Code wurde in der Vergangenheit einmal komplett geändert (2006) und durch die politischen Veränderungen in Europa und Asien später angepasst und wird hier in der letzten gültigen Version wiedergegeben. Die grundsätzliche Struktur dieser beiden Stellen ist:
Austauschcode für Güterwagen (Ziffern 00 bis 49 und 80 bis 89)Um in technischer wie auch betrieblicher Sicht den grenzüberschreitenden Verkehr für Güterwagen zu vereinfachen, wurde schon 1922 ein Abkommen (RIV) zwischen verschiedenen europäischen Eisenbahnen geschlossen. Ein ähnliches Abkommen (PPW) existiert für einige osteuropäische und asiatische Staaten. Um den Leerlauf von Güterwagen zu minimieren, haben einige westeuropäische Eisenbahnen 1951 einen Wagenpark (RIV-EUROP) gebildet, der vorsieht, dass Güterwagen anderer Mitgliedsbahnen wie eigene genutzt werden können. Für Kühlwagen ist der Pool INTERFRIGO gebildet worden. Einen ähnlichen Pool (OPW), der von 1964 bis 1990 existierte, hatten die sozialistisch geführten Staatsbahnen als Unterorganisation des RGW gebildet. Die internationale Verwendbarkeit hat dort ein Ende, wo Eisenbahnstrecken verschiedener Spurweiten aneinandergrenzen. Um diesem Umstand zu begegnen, wurden Fahrzeuge mit variabler Spurweite oder im Betrieb tauschbaren Radsätzen oder Drehgestellen entwickelt. Die Voraussetzungen für das Umspuren im laufenden Betrieb wurden ebenfalls in den Code eingearbeitet. Alle RIV-fähigen Güterwagen (01 – 06, 11 – 16, 21 – 26, 31 – 36), deren Austauschcode einer geraden Zahl entspricht, sind im laufenden Betrieb auf zwei oder mehreren Spurweiten einsetzbar – ungerade Zahlen kennzeichnen Wagen mit einer festgelegten Spurweite. Verwendung
Eigentumsmerkmal RIV und PPW
Eigentumsmerkmal PPW ohne RIV
Radsätze
Ausnahmen
Austauschcode für Reisezugwagen (Ziffern 00 und 50 bis 79)Für Reisezugwagen ist der Code nicht so kompliziert, da Reisezugwagen meist in kompletten Zügen und vor allem nach Fahrplan laufen. Um hier Leerläufe zu vermeiden, existieren für Triebfahrzeuge und Reisezüge sogenannte Umlaufpläne. Analog zum RIV-Abkommen für Güterwagen gibt es auch ein Abkommen (RIC) für Reisezugwagen. Wagen ohne RIC sind Inlandswagen oder gemäß besonderer Vereinbarung in bestimmten Ländern einsetzbar. Aus dem Austauschcode ist auch die Ausstattung mit Klimaanlage bzw. Druckertüchtigung sowie Umspurfähigkeit abzulesen. Für die Möglichkeit, einen Wagen auf einem bestimmten Zuglauf einsetzen zu können, ist darüber hinaus auch die Energieversorgung des Wagens relevant, welche aus der siebenten und achten Stelle der Wagennummer hervorgeht. Nach RIC nicht international einsetzbar
Nach RIC international einsetzbar
Austauschbar mit OSShD
Reisezugwagen, die auf den drei Spurweiten 1435, 1520 und 1668 mm freizügig einsetzbar sind, sieht das System nicht vor. Der Fall trat bisher erst einmal für eine in nur zwei Fahrplanperioden angebotene Kurswagenverbindung Moskau–Madrid ein. Die eingesetzten Görlitzer Schlafwagen der RŽD behielten das Austauschmerkmal 52. Eine Kennzeichnungsmöglichkeit für das erforderliche Fahrzeugumgrenzungsprofil und davon abhängige Beschränkungen enthält das System ebenfalls nicht. Kennzeichnung für Lokomotiven und Triebfahrzeuge (Ziffern 90 bis 99)
Für Details siehe Bauart-Bezeichnungssystem (Kennzeichnung) für Triebfahrzeuge. BeispieleUm den Code der Güterwagen auslesen zu können, sind die Abschnitte ›Verwendung‹, ›Eigentumsmerkmal‹ und ›Radsätze‹ komplett mit dem abgelesenen Code zu vergleichen. Code 23 bedeutet ›ein auf dem Gebiet von RIV und PPW einsetzbarer privater Güterwagen mit Einzelradsätzen fester Spurweite‹ Code 38 bedeutet ›ein nur auf dem Gebiet von PPW einsetzbarer bahneigener Güterwagen mit Drehgestellen variabler Spurweite‹ Literatur
Siehe auch
Weblinks
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