Das rund 15,15 ha große Gebiet mit der Kennnummer 1188 wurde mit Verordnung vom 9. Juni 1995 unter Naturschutz gestellt.[1] Zuständig ist das Landesumweltamt Brandenburg (Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser).
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet beinhaltet als Schutzzweck unter anderem:
„[…] als Standort von seltenen, in ihrem Bestand bedrohter wildwachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere Reste einer Weichholzaue, Großseggenrieden, Erlenbrüchen, Weidenbüschen, Feuchtwiesen und Trockenrasen […] als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere als Brut- und Nahrungsgebiet für zahlreiche Kleinvogelarten sowie als Rückzugsgebiet für bestandsbedrohte Lurche und Kriechtiere und an aquatische Lebensräume und Trockenbiotope gebundene Insekten […] in seiner durch die besonderen geologischen Bedingungen entstandenen, tief und markant in die Landschaft eingeschnittenen Talrinne, dem Höllengrund mit einem noch heute mäandrierenden, natürlichen Bachlauf, dem Ebbegraben […] aus ökologischen Gründen zur Sicherung der Kleingewässerkette im Rahmen des regionalen Biotopverbundes sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstreinigungskraft des Fließgewässersystems.“
– Verordnung über das Naturschutzgebiet „Höllengrund – Pulverberg“ vom 9. Juni 1995[1]