Landtag für Württemberg-HohenzollernDer Landtag für Württemberg-Hohenzollern war das erste frei gewählte Parlament des nach dem Zweiten Weltkrieg in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Württemberg-Hohenzollern. Der Landtag war das Nachfolgegremium der durch kommunale Delegierte gewählten Beratenden Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern. Die Wahl fand am 18. Mai 1947 zeitgleich mit der Abstimmung über die von der Beratenden Landesversammlung ausgearbeiteten Landesverfassung statt. Die konstituierende Sitzung des Landtags fand am 3. Juni 1947 im Kloster Bebenhausen statt. Der Landtag war für vier Jahre gewählt; die Neuwahl hätte also im Frühjahr 1951 stattfinden müssen. Wegen des geplanten Zusammenschlusses von Württemberg-Hohenzollern mit Baden und Württemberg-Baden wurde die Wahlperiode durch eine Verordnung von Staatspräsident Gebhard Müller bis zur Vereinigung der drei Länder verlängert. Die hierfür notwendige Verfassungsänderung wurde von der Bevölkerung gemeinsam mit der Volksabstimmung über die Vereinigung der drei Länder am 9. Dezember 1951 gebilligt. Sie war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erste Neugliederungsgesetz des Bundes[1], das eine Verlängerung der Wahlperiode bis zum 31. März 1952 vorsah, für ungültig erklärt hatte. PräsidiumAuf der konstituierenden Sitzung wurde Karl Gengler (CDU) zum Präsidenten des Landtags gewählt. Erster Stellvertreter war Fritz Fleck (SPD), zweiter Stellvertreter Karl Kübler (DVP). Das Präsidium entsprach damit exakt dem der Beratenden Landesversammlung. Nachdem Karl Kübler sein Amt niederlegte, wurde Eduard Leuze (DVP) am 22. Juni 1948 zu seinem Nachfolger als zweiter Stellvertreter des Landtagspräsidenten gewählt. Direktor des Landtags war Friedrich Seethaler. SitzverteilungAus der Landtagswahl vom 18. Mai 1947 ging die CDU mit einem Stimmenanteil von 54,2 Prozent als klarer Sieger hervor, die SPD erhielt 20,8 Prozent, die DVP 17,7 und die KPD 7,3 Prozent.[3] Daraus ergab sich folgende Mandatsverteilung:[4]
Zusätzlich waren mit Wilhelm Göttler und Josef Schmid zwei Abgeordnete aus dem bayerischen Landkreis Lindau im Landtag vertreten, weshalb die Gesamtzahl zunächst 62 betrug. Beide Abgeordnete gehörten der CDU an. Der Kreis Lindau gehörte als einziger bayerischer Landkreis zur französischen Besatzungszone und war deshalb verwaltungstechnisch Württemberg-Hohenzollern angegliedert. Mit dem Übergang der Vertretung des Kreises an Bayern am 19. Dezember 1950 schieden diese beiden Abgeordneten aus dem Landtag aus. Ausschüsse
Mitglieder
Literatur
WeblinksCommons: Der Sitzungssaal heute – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Quellen und Anmerkungen
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