Schleswig-Holsteinischer Landtag
Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Daniel Günther) des Landes Schleswig-Holstein. Ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik. FraktionenDer Landtag setzt sich aus folgenden Fraktionen zusammen: CDU (34 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (14 Sitze), SPD (12 Sitze), FDP (5 Sitze) und SSW (4 Sitze).[1] WahlrechtSeit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und Fünf-Prozent-Hürde, ähnlich dem der Bundestagswahl, gewählt. 2012 zogen 35 Kandidaten über ein Direktmandat ein, weitere 34 wurden über eine Landesliste gewählt. Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit im Ergebnis der Verhandlungen vor den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Eine Klage des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Jungen Union gegen diese Regelung wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 13. September 2013 abgewiesen, das damit die Sonderstellung des SSW im Wahlrecht bestätigte. GebäudeSitz des Landtages ist seit 3. Mai 1950 das Landeshaus Kiel. Es wurde 1888 als Marineakademie der kaiserlichen Marine errichtet. Umbauten erfolgten mehrfach, zuletzt wurde im April 2003 ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf des hannoverschen Architektenteams Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertiggestellt. In den Jahren von 1946 bis 1950 tagte der Landtag in Kiel (Stadttheater, Milchforschungsanstalt, Pädagogische Akademie), im Lübecker Rathaus, in Flensburg und Eckernförde.[2] Eine Sitzung wurde in Kiel unterbrochen und in Surendorf (Gemeinde Schwedeneck) fortgesetzt. KunstIn den Räumen des Landhauses finden wechselnde Kunstausstellungen statt, welche kostenlos besichtigt werden können. So wurde unter anderem 2022 das 'Werner' Motorrad ausgestellt. PräsidiumDem Präsidium gehören in der 20. Wahlperiode an:[3]
BesonderheitenMindestens dreimal (1979, 1992, 2009) konnten die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien zusammen mehr Wählerstimmen (aber weniger Landtagssitze) auf sich vereinen als die Regierungspartei(en).[4] Die Sitzverteilung des 2009 gewählten Landtages wurde von mehreren Oppositionsparteien gerichtlich angefochten, da die vorgenommene Beschränkung der Ausgleichsmandate nach ihrer Meinung der Landesverfassung widerspreche.[5] Am 30. August 2010 erklärte daraufhin das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht das Wahlrecht für nicht mit der Landesverfassung vereinbar, allerdings aus anderem Grund (die starke Vergrößerung des Landtages durch die vergebenen Überhangs- und auf Ausgleichsmandate verstößt gegen die in der Landesverfassung festgelegte Landtagsgröße von 69 Abgeordneten). Das Wahlrecht musste daher bis Mai 2011 geändert und der Landtag bis spätestens am 30. September 2012 nach diesem neuen Wahlrecht neu gewählt werden.[6] CDU, SPD und FDP beschlossen daraufhin die Verringerung der Anzahl der Direktmandate von 40 auf 35 und strichen gegen den Widerstand der anderen Parteien die festgelegte Landtagsgröße aus der Verfassung, um die Verfassungswidrigkeit zu beheben. Im Mai 2012 wurde mit dem neuen Wahlrecht neu gewählt. Zur Bildung einer Landtagsfraktion sind mindestens vier Abgeordnete erforderlich. Eine Ausnahme stellt der SSW dar, der als Vertreter einer nationalen Minderheit unabhängig von der Abgeordnetenzahl immer die Rechte einer Fraktion erhält.[7] Derzeitige AbgeordneteAusschüsse und weitere GremienDer Landtag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse in der 20. Wahlperiode gemäß § 9 seiner Geschäftsordnung die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:
Weitere Gremien sind:[8]
Geschichtliche ÜbersichtEs gab von 1868 bis zu seiner Auflösung am 1. Januar 1934 in der damaligen Provinz Schleswig-Holstein den Provinziallandtag Schleswig-Holstein. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Teil der britischen Besatzungszone. Mit Verordnung vom 7. Februar 1946 schuf die britische Militärregierung ein Gremium mit beratender Funktion. Sie ernannte seine 60 Mitglieder (siehe ernannter Landtag). Das Gremium bestand bis zur Landtagswahl am 20. April 1947 und tagte neun Mal.
ParlamentspartnerschaftenDie Partnerschaftsabkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit der Regionalparlamente. Dies zeigt sich in grenzüberschreitenden Projekten, Kultur- und Wissenschaftsaustausch und Kontakten der Verwaltungen.
Daneben hat der Landtag seit 2016 Beobachterstatus beim Nordischen Rat.[9] ParlamentszeitungDie Parlamentszeitung Der Landtag wird viermal jährlich aktualisiert auf der Website des Landtags zum Download angeboten.[10] Siehe auch
Literatur
WeblinksCommons: Schleswig-Holsteinischer Landtag – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
Koordinaten: 54° 20′ 6,4″ N, 10° 9′ 11″ O Information related to Schleswig-Holsteinischer Landtag |