„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
1962 bei einer geologischen Erkundungsbohrung unbeabsichtigt entstandene artesische Thermalquelle. Das konstant 25 °C warme Wasser mit leicht bitterlichem Geschmack stammt aus 771 m Tiefe. Die Einfassung wurde 1967 errichtet.
↑Beschluss vom 22.11.1962 in der Fassung vom 22.11.1962
↑Beschluss vom 04.10.1945 in der Fassung vom 04.10.1945
↑Beschluss des Kreistages Pl 619-53/95, Kreisjournal Nr. 7/95 Plauen in der Fassung vom 03.11.1995
↑Beschluss Nr. 01/049/1 des Kreistages Vogtlandkreis in der Fassung vom 10.05.2001
↑ abcdefghSammelverordnung VO v. 10.12.1992 in der Fassung vom 10.12.1992
↑Beschluss Nr. 01/057/01 des KT Vogtlandkreis in der Fassung vom 10.05.2001
↑Beschluss Nr. 338-73/68 Rat d. Kreises Plauen in der Fassung vom 08.05.1968
↑Beschluss vom 1.1.1938 in der Fassung vom 01.01.1938
↑Beschluss Nr. Allg. 29/39, Regierungspräsidium Zwickau in der Fassung vom 15.08.1939
↑Beschluss vom 18.08.1983 in der Fassung vom 18.08.1983
↑Beschluss vom 10.05.1954 in der Fassung vom 10.05.1954
↑ abcBeschluss Nr. 104/20/56 Rat d. Kreises PL in der Fassung vom 28.11.1956
↑Sächs. Verw. Blatt 1938 Teil I Nr. 94 in der Fassung vom 05.11.1938
↑Beschluss vom 19.8.1954 in der Fassung vom 19.08.1954
Anmerkungen
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.