USB-C (früher als USB Type-C bekannt) ist ein 24-poliges USB-Stecksystem, das sich durch seine zweifache Rotationssymmetrie von Stecker und Buchse auszeichnet.[1] Die USB-C-Spezifikation 1.0 wurde vom USB Implementers Forum veröffentlicht und im August 2014 fertiggestellt. Im Juli 2016 wurde sie von der IEC als IEC 62680-1-3 angenommen.[2] USB-C wird heute in den meisten Android-Smartphones verwendet[3], sowie seit dem iPhone 15[4] auch beim AppleiPhone. Viele neue Personal Computer haben eine USB-C-Schnittstelle[5] und neuere Notebooks lassen sich in der Regel über USB-C aufladen.
Für Geräte wie Handys, die in der Europäischen Union vertrieben werden, wurde auf EU-Ebene bis Juni 2022 ausverhandelt, dass USB-C ab Mitte 2024 der Standardladeanschluss werden soll; in der Schweiz ist eine analoge Regelung seit 2024 in Kraft.
Das ursprüngliche Ziel von USB-C war die Vereinheitlichung und Miniaturisierung der verschiedenen physischen Anschlüsse an Computern, Tablets und Smartphones:
klassische Stromversorgung, Powered USB, USB-A mit verschiedenen Stromabgabefähigkeiten und
den 3,5-mm-Klinkenstecker zum Anschluss von Lautsprechern, Kopfhörern und Mikrofonen.
USB-C nutzt semi-passive[6] Kabel, um am selben Anschluss die folgenden Funktionen zu bieten:
ein Gerät laden
mehrere Displays anschließen
Audiosignale übertragen
Daten übertragen
ein fremdes Gerät mit Strom versorgen.
Die USB-C-Kontakte sind punktsymmetrisch angeordnet, die Stecker können daher in beiden Drehrichtungen eingesteckt werden.[7] Ein weiterer Vorteil ist die gegenüber anderen Steckersystemen höhere mögliche Ladeleistung von bis zu 100 Watt, die sich aus 5 Ampere bei 20 Volt im Standard Power Range (SPR) ergeben. Im Extended Power Range (EPR) sind bis zu 240 Watt (5 Ampere bei 48 Volt) möglich.[8] Die Verwendung von bis zu 48 Volt Gleichspannung liegt unter der maximalen Sicherheitskleinspannung von 60 Volt und somit wird im Allgemeinen kein Schutz gegen direktes Berühren nötig. Die USB-C-Spezifikation sieht keinen Ladestrom von größer als 5 Ampere vor, d. h. Netzteile, die dies bieten (z. B. von Dell[8] und Lenovo[9]), sind proprietär und damit nicht universell verwendbar.
Aus internen Dokumenten und E-Mails der Generaldirektion Binnenmarkt ging am 25. Januar 2021 hervor, dass die EU an einem Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung von Ladesteckern für Tablets, Laptops, Kopfhörer, Kameras etc. arbeite.[10] Die Initiative schloss dabei Geräte mit ähnlichem Strombedarf wie Smartphones mit ein. Die EU-Kommission stellte am 23. September 2021 einen Gesetzesentwurf vor, der USB-C als Ladebuchse für Smartphones, Tablets, Kameras und andere Kleingeräte forderte, Widerstand gegen eine Standardisierung kam von Apple.[11] Nach Verhandlungen verlautete am 7. Juni 2022, dass eine Einigung auf USB-C als ab Mitte 2024 gültige Standardladebuchse für den EU-Raum erzielt worden sei.[12][13] Laptops müssen ab 28. April 2026 das Aufladen via USB-C unterstützen.[14] Im Frühjahr 2023 tauchten Informationen auf, wonach Apple erwäge, mit Hilfe eines Authentifizierungs-Chips das Laden oder die Datenübertragung über Zubehör ohne Apple-Zertifizierung einzuschränken und so die europäische Richtlinie zu umgehen. Für den amerikanischen Konzern ist die Vermarktung von hauseigenem Zubehör ein einträgliches Geschäft. Die EU-Kommission warnte Apple ausdrücklich vor diesem Schritt.[15] Nachdem im März 2024 die EU-Vorgabe mit großer Mehrheit im Bundestag angenommen wurde, tritt diese in Deutschland zum Ende 2024 in Kraft.[16]
Schweiz
Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen müssen ab 2024 gemäß Art. 7 Abs. 2bis FAV aufladbare Geräte, die Funkteile enthalten, wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer oder E-Reader, USB-C und ein schnelles Aufladen nach dem Standard «USB Power Delivery» unterstützen; angelehnt an die EU-Regelung.[17]
↑enthält Elektronik zur Signalaufbereitung, aber keine eigenen Geräte, wie USB-Hostadapter, Grafikkarten oder andere PCI-Express-Geräte.
↑Tam Hanna: Passt irgendwie: Kurz erklärt: USB 3.1, Typ C und PD. In: iX. Band2016, Nr.2, 27. Januar 2016, ISSN0935-9680, S.121–121 (heise.de [abgerufen am 24. November 2021]).