Verkehrsgemeinschaft Westfalen-SüdDie Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) wurde am 1. Januar 1975 als Zusammenschluss aller am öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe beteiligten Verkehrsunternehmen gegründet. Ihre Aufgabe war es, für einen einheitlichen Tarif und abgestimmte Fahrpläne zu sorgen. Aufgabenträger sind für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Kooperationsraum 8 (Westfalen Süd) der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd (ZWS), für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) die beiden Kreise. Diese Regelung wird auch im Westfalentarif so beibehalten. Im Gebiet der ehemaligen VGWS fand schon am 18. März 1895 die erste Fahrt eines benzingetriebenen Omnibusses durch die Netphener Omnibusgesellschaft statt. Das Verkehrsgebiet mit einer Fläche von rund 1.850 km² grenzte im Norden an die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL), im Osten an den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV), im Südosten an den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), im Südwesten an den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und im Westen an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Zum 1. August 2017 wurde der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd mit dem Ruhr-Lippe-Tarif, dem Münsterland-Tarif, dem Hochstift-Tarif sowie dem Sechser zum Westfalentarif zusammengeschlossen.[1] Städte und Gemeinden im Verkehrsgebiet der VGWS
Außerdem gibt es bei grenzüberschreitenden Fahrten nach Hessen und Rheinland-Pfalz VGWS-Übergangstarifzonen. In das RMV-Gebiet: In das NVV-Gebiet: In das VRM-Gebiet: Wenn keine anderen Übergangsregelungen existieren, gilt innerhalb von NRW der NRW-Tarif. Verkehrsunternehmen in der VGWS
Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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