Argen und Feuchtgebiete südlich LangnauDas Gebiet Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau war ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8323342) im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Es ist im Jahr 2015 durch Zusammenlegung mit dem FFH-Gebiet Moore und Weiher um Neukirch im FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau aufgegangen. LageDas rund 508 Hektar (ha) große Schutzgebiet Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau gehörte naturräumlich zum Bodenseebecken und Westallgäuer Hügelland. Seine zwölf Teilflächen lagen auf einer Höhe von 394 bis 564 m ü. NHN und erstreckten sich zu 82 Prozent (= 416,95 ha) im Bodenseekreis (Gemeinden Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Neukirch und Stadt Tettnang) sowie zu 18 Prozent (= 91,53 ha) im Landkreis Ravensburg (Gemeinde Achberg und Stadt Wangen). Im Wesentlichen umfassten die Teilflächen das Tal der Argen zwischen dem Zusammenfluss der Oberen- und Unteren Argen bei Neuravensburg und ihrer Mündung in den Bodensee zwischen Kressbronn und Langenargen, das Naturschutzgebiet Berger Weiher, den Degersee, den Hammerweiher, den Hermannsberger Weiher, den Langmoosweiher, den Muttelsee, das Naturschutzgebiet Schachried, den Schlein- und den Wielandssee.
SchutzzweckWesentlicher Schutzzweck war die Erhaltung der naturnahen, alpin beeinflussten Flusslandschaft mit dem natürlichen Flusslauf der Argen und den angrenzenden bzw. nahegelegenen naturnahen Seen und Niedermoorkomplexen. Als Zeugnis einer noch weitgehend unverfälschten Wildflusslandschaft ist sie von überregionaler Bedeutung. LebensräumeDie Vielfalt von Lebensraumtypen, in weiten Bereichen noch weitgehend naturnah, und die vielfach unverfälschte Siedlungsstruktur mit Elementen traditioneller Landnutzung sind vernetzende Elemente zwischen Voralpen und Bodensee. Das Schutzgebiet zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: Mischwald (22 %), Feuchtes und mesophiles Grünland (20 %), Binnengewässer, Laub- und Nadelwald sowie Nicht-Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen (je 11 %). Zusammenhängende SchutzgebieteFolgende elf Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:
Flora und FaunaFloraPflanzen, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG[1] aufgeführt sind:
FaunaTierarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:
Siehe auchWeblinks
EinzelnachweiseKoordinaten: 47° 37′ 58″ N, 9° 39′ 14″ O Information related to Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau |