Hinsichtlich Befehlsgewalt in truppendienstlicher und fachlicher Hinsicht im Sinne der Vorgesetztenverordnung[12] und Wehrdisziplinarordnung[13], hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] und hinsichtlich der Besoldung[6] sind im Übrigen Oberstapotheker dem Oberstarzt gleichgestellt. Den Dienstgrad Oberstapotheker führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger; der äquivalente Dienstgrad für Marineuniformträger lautet Flottenapotheker. In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der vorangehende Dienstgrad der Oberfeldapotheker. Für Sanitätsoffiziere der Fachrichtung Wehrpharmazie ist der Oberstapotheker der höchste zu erreichende Dienstgrad; die Beförderung in den ranghöheren Dienstgrad Generalapotheker ist in der Praxis nicht (mehr) vorgesehen.[A 5][8][10]
↑Der Inspizient Wehrpharmazie, höchster Fachvorgesetzter dieses Fachbereichs, ist seit 2013 nicht mehr Generalapotheker, sondern wird mittlerweile durch einen Oberstapotheker (bzw. Flottenapotheker) besetzt. Zukünftig ist der höchste für Apotheker erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstapotheker (bzw. Flottenapotheker). Apotheker im Dienstgrad Generalapotheker werden zukünftig nicht mehr in der aktiven Truppe anzutreffen sein – höchstens als Reservisten. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung ermöglichen weiterhin die Ernennung (und die Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Apothekern zu Generalapothekern, jedoch sieht der Stellenplan und der Haushalt keine entsprechende Stelle mehr vor.
↑ abDer Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
↑ abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).