Nach dem Ende des Staates Österreich-Ungarn wurde für das Gebiet der Steiermark mit der Wahlordnung 1918 für die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung insgesamt vier Wahlkreise geschaffen. Dies waren die Wahlkreis Graz und Umgebung (Wahlkreis 20), Mittel- und Untersteier (WK 21), Oststeier (WK 22) und Obersteier (WK 23).[3] Mit der Neuordnung der Wahlkreise nach dem endgültigen Verlust von Gebieten wie Südböhmen und Südtirol erhielt die Wahlkreise teilweise neue Nummern. Die Steiermark war von dieser Maßnahme jedoch nicht betroffen.[4] Nachdem die Wahlordnung von 1923 von der austrofaschistischen Regierung 1934 außer Kraft gesetzt worden war, wurde die ursprüngliche Einteilung der Wahlkreise nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Verfassungsgesetz vom 19. Oktober 1945 weitgehend wieder eingeführt.[5] 1971 wurde mit der Nationalrats-Wahlordnung 1971 schließlich eine tiefgreifende Wahlkreisreform durchgeführt, mit der die Anzahl der Wahlkreise in Österreich auf nur noch neun reduziert wurde. Für das Bundesland Steiermark bestand in der Folge nur noch ein Wahlkreis, der Wahlkreis Steiermark (Wahlkreis 6).[6] Mit Inkrafttreten der Nationalrats-Wahlordnung 1992 wurde das österreichische Bundesgebiet schließlich in 43 Regionalwahlkreise unterteilt und somit ein drittes Ermittlungsverfahren eingeführt, wobei der Landeswahlkreis Steiermark (Wahlkreis 6) für das erste Ermittlungsverfahren in die acht Regionalwahlkreise Graz (6A), Steiermark Mitte (6B), Steiermark Süd (6C), Steiermark Süd-Ost (6D), Steiermark Ost (6E), Steiermark Nord (6F), Steiermark Nord-West (6G) und Steiermark West (6H) unterteilt wurde.[7] Der Landeswahlkreis Steiermark erhielt in der Folge 1993 29 Mandate zugewiesen,[8] wobei die Neuberechnung der Mandatsverteilung zwischen den Bundesländern im Jahr 2002 (nach den Ergebnissen der Volkszählung 2001) für den Landeswahlkreis Steiermark zum Verlust eines Mandates führte.[9] Im Zuge der Reorganisation der steirischen Bezirkshauptmannschaften wurden vor der Nationalratswahl 2013 die Regionalwahlkreise verändert und ihre Zahl auf nunmehr vier reduziert, Graz und Umgebung (6A), Oststeiermark (6B), Weststeiermark (6C) sowie Obersteiermark (6D).[10] 2013 erfolgte auch eine weitere Verschiebung eines Mandates von der Steiermark nach Niederösterreich, womit nunmehr 27 Mandate auf den Landeswahlkreis Steiermark entfallen.[11][12]
Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: Wahlstatistik. Die Wahlen in den Bundesländern seit 1945. Nationalrat und Landtage. 8. Auflage, Wien 1994