Titelseite des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Diese Liste reiht die Abschnitte und Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auf.
Vor den Artikeln steht die Präambel . Die Artikel des Grundgesetzes sind bis Art. 146 GG durchnummeriert. Einschließlich aller Unterartikel umfasst das Grundgesetz insgesamt 202 Artikel. Davon wurden fünf Artikel aufgehoben (Art. 49, Art. 59a, Art. 74a (Memento vom 29. Mai 2006 im Internet Archive ), Art. 75 (Memento vom 29. Mai 2006 im Internet Archive ) und Art. 142a GG). Vier weitere Artikel sind ganz oder teilweise durch Zeitablauf oder Vollzug heute gegenstandslos (Art. 132 , Art. 136 , Art. 137 und Art. 144 GG). Im Anhang des Grundgesetzes befinden sich gemäß Art. 140 GG fünf weitergeltende Artikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136 , Art. 137 , Art. 138 , Art. 139 und Art. 141 WRV).
Die Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind den anderen Artikeln gleichgestellt.[ 1]
Die Grundrechte
Die Grundrechte des Grundgesetzes in der Ursprungsfassung, am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin
Präambel des Grundgesetzes
Artikel 1 – Schutz der Menschenwürde , Menschenrechte , Grundrechtsbindung
Artikel 2 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit , Recht auf Leben , körperliche Unversehrtheit , Freiheit der Person (siehe auch Schrankentrias )
Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz (siehe auch Gleichberechtigung )
Artikel 4 – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit , Kriegsdienstverweigerung
Artikel 5 – Recht der freien Meinungsäußerung , Medienfreiheit , Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (siehe auch Forschungsfreiheit , Kommunikationsfreiheit , Zensur , Informationsfreiheit )
Artikel 6 – Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder (siehe auch Elternrecht , Mutterschutz )
Artikel 7 – Schulwesen
Artikel 8 – Versammlungsfreiheit
Artikel 9 – Vereinigungsfreiheit (siehe auch Koalitionsfreiheit )
Artikel 10 – Brief- , Post- und Fernmeldegeheimnis
Artikel 11 – Freizügigkeit
Artikel 12 – Berufsfreiheit (siehe auch Schutz vor Zwangsarbeit )
Artikel 12a – Dienstverpflichtungen (siehe auch Wehrersatzdienst )
Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 14 – Eigentum , Erbrecht und Enteignung
Artikel 15 – Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum
Artikel 16 – Ausbürgerung , Auslieferung
Artikel 16a – Asylrecht
Artikel 17 – Petitionsrecht
Artikel 17a – Möglichkeit der Einschränkung bestimmter Grundrechte für Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie durch Gesetze, die der Verteidigung dienen
Artikel 18 – Verwirkung von Grundrechten
Artikel 19 – Einschränkung von Grundrechten , Grundrechtsträger , Rechtsschutz (siehe auch Zitiergebot , Wesensgehaltsgarantie )
Der Bund und die Länder
Originaldruck des Grundgesetzes
Der Bundestag
Der Bundesrat
Gemeinsamer Ausschuss
Der Bundespräsident
Die Bundesregierung
Die Gesetzgebung des Bundes
Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
Die Rechtsprechung
Das Finanzwesen
Verteidigungsfall
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anhang
Einzelnachweise
↑ Horst Dreier : Grundrechte. Historische Entwicklung und aktuelle Bedeutung. Eine Einführung. Müllheim/Baden, 2007.
↑ Art.75 (Memento vom 29. Mai 2006 im Internet Archive )