Die Playoffs um den Stanley Cup des Jahres 1963 begannen am 26. März 1963 und endeten am 18. April 1963 mit dem 4:1-Erfolg der Toronto Maple Leafs gegen die Detroit Red Wings. Die Maple Leafs gewannen damit ihren zweiten Titel in Folge sowie den insgesamt elften ihrer Franchise-Geschichte. Die unterlegenen Red Wings hingegen hatten mit Gordie Howe und Norm Ullman die besten Scorer der Playoffs in ihren Reihen, während Bobby Hull von den Chicago Black Hawks zum besten Torschützen wurde, obwohl er nur fünf Partien absolvierte.
Darüber hinaus waren die Playoffs 1963 die ersten seit 1926 und die bis heute letzten, in denen kein Spiel in der Overtime entschieden wurde.
Für die Playoffs qualifizierten sich die vier besten Teams der Liga. Im Halbfinale standen sich der Erste und der Dritte sowie der Zweite und der Vierte der Abschlusstabelle gegenüber. Die jeweiligen Sieger bestritten anschließend das Stanley-Cup-Finale.
Alle Serien wurden dabei im Best-of-Seven-Modus ausgetragen, das heißt, dass ein Team vier Siege zum Weiterkommen benötigte. Das höher gesetzte Team hatte dabei in den ersten beiden Spielen Heimrecht, die nächsten beiden das gegnerische Team. Sollte bis dahin kein Sieger aus der Runde hervorgegangen sein, wechselte das Heimrecht von Spiel zu Spiel. So hatte die höher gesetzte Mannschaft in den Spielen 1, 2, 5 und 7, also vier der maximal sieben Spiele, einen Heimvorteil.
Bei Spielen, die nach der regulären Spielzeit von 60 Minuten unentschieden blieben, folgte die Overtime. Sie endete durch das erste erzielte Tor (Sudden Death).
Tim Horton von den Toronto Maple Leafs erreichte ebenfalls eine Plus/Minus-Statistik von +10.
Beste Torhüter
Die kombinierte Tabelle zeigt die jeweils drei besten Torhüter in den Kategorien Gegentorschnitt und Fangquote sowie die jeweils Führenden in den Kategorien Shutouts und Siege.
Abkürzungen: GP = Spiele, Min = Eiszeit (in Minuten), W = Siege, L = Niederlagen, GA = Gegentore, SO = Shutouts, Sv% = gehaltene Schüsse (in %), GAA = Gegentorschnitt; Fett: Bestwert; Sortiert nach Gegentorschnitt. Erfasst werden nur Torhüter mit 120 absolvierten Spielminuten.