Verwaltungsgliederung PreußensDie Verwaltungsgliederung Preußens war die Grundlage einer sehr modernen Landesverwaltung, die durch die Preußischen Reformen von 1815/1818 geschaffen wurde. Zwischen der Landesregierung und der Gemeindeebene wurden drei regionale Ebenen der staatlichen Verwaltung geschaffen: die Provinzen, die Regierungsbezirke und die Kreise. EbenenDie drei preußischen Verwaltungsebenen wurden zum Vorbild für die Verwaltungsgliederung auch im übrigen Deutschland. Landkreise und Regierungsbezirke sind bis heute Bestandteil der deutschen Verwaltungsgliederung. Die Provinzen entsprachen in ihrer Größe etwa den heutigen Ländern und wurden nach der Auflösung Preußens zur Grundlage der Neugliederung der deutschen Länder durch die Besatzungsbehörden 1945/1946. ProvinzenDa nach der Reichsgründung 1871 über die Hälfte des Reichsgebiets zu Preußen gehörte, spielten im traditionell föderal geprägten Deutschland die preußischen Provinzen eine ähnliche Identifikationsrolle wie ansonsten nur die Länder außerhalb Preußens, denen sie (im Gegensatz zum preußischen Gesamtstaat) nach Größe, Bevölkerung und wirtschaftlicher Bedeutung vergleichbar waren. Dabei war hilfreich, dass die Abgrenzung und Benennung der Provinzen in den meisten Fällen auf gewachsene historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge Rücksicht nahm. Für die Identifikation der (ggf. ehemaligen) Bewohner mit ihrer Heimat spielen die ehemaligen preußischen Provinzen bis heute eine wichtige Rolle, vor allem in den Regionen, die heute nicht mehr als einheitliche Verwaltungseinheit existieren, wie etwa in Westfalen, Schlesien, dem Rheinland oder Ostpreußen. Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Körperschaften der Selbstverwaltung der angehörigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung. Dies spiegelte sich in entsprechenden doppelten Institutionen wider. Land- und Stadtkreise entsandten Abgeordnete in die Provinziallandtage mit jeweils sechsjähriger Legislaturperiode. Der Provinziallandtag wählte aus seiner Mitte eine provinziale Regierung, den Provinzialausschuss, und dessen Leiter, den Landesdirektor (für 6 bis 12 Jahre), später Landeshauptmann genannt. Provinziallandtag, -ausschuss und Landesdirektor erfüllten kreisübergreifende Aufgaben des Provinzialverbands wie z. B. Pflege von Kultur und Gesundheitsversorgung (Provinzialnervenheilanstalten). Der preußische Innenminister berief für die Staatsregierung in jeder Provinz einen Oberpräsidenten, dem ein eingesetzter Provinzialrat zur Seite stand. Oberpräsident und Rat übten im provinzialen Rahmen Aufsichtsfunktionen für die Staatsregierung aus. Die heutigen Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg gehen unmittelbar auf preußische Provinzen zurück, die Länder Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt entstanden durch den Zusammenschluss preußischer Provinzen mit ihren selbständig gebliebenen nichtpreußischen Nachbarstaaten. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bestehen fast ausschließlich oder zu großen Teilen (Rheinland-Pfalz) aus den Gebieten der früheren preußischen Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und Randgebieten der Provinz Hessen-Nassau, wobei aber die preußische Vergangenheit im Saarland (wegen der Prägung durch die langjährige Verbindung mit Frankreich nach 1918 und nach 1945) und in Rheinland-Pfalz (wegen der nichtpreußischen Herkunft erheblicher Landesteile, wie der Pfalz, Rheinhessen oder auch Birkenfeld) für die Landesidentität eine geringere Rolle spielt. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts und nach 1919 (bedingt durch die ausschließlich preußische Provinzen betreffenden Gebietsverluste gegenüber Belgien, Dänemark, Polen, Litauen und der Tschechoslowakei) gab es mehrere Umgliederungen, Zusammenschlüsse und Teilungen preußischer Provinzen. In der Zeit dazwischen blieb die Einteilung stabil, so dass sich die zwölf Provinzen dieser Zeit als „klassisch“ im deutschen Bewusstsein etablieren konnten:
West- und Ostpreußen bildeten 1824–1877 eine gemeinsame Provinz Preußen. Der Spitzenbeamte einer Provinz hatte die Bezeichnung Oberpräsident, die anfangs ständische, später gewählte Legislative Provinziallandtag. RegierungsbezirkeUnterhalb der Provinzebene wurden „königliche Regierungen“ eingerichtet, die später als Regierungsbezirk bezeichnet und als Mittelinstanz auch von anderen Ländern eingeführt wurden. Pro Provinz gab es zwischen einem (Schleswig-Holstein) und sechs (Hannover, Rheinprovinz) Regierungsbezirken; Schlesien, Sachsen, Pommern und Westfalen drei, die übrigen Provinzen zwei. An der Spitze eines Regierungsbezirks stand, wie heute, ein Regierungspräsident. Im Gegensatz zu den Provinzen trugen die Regierungsbezirke und Landkreise nicht einen traditionellen Namen, sondern den ihres Verwaltungssitzes. Diese lagen in manchen Fällen nicht im größten Ort. So wurden etwa das östliche Ruhrgebiet von Arnsberg, das südliche Westpreußen von Marienwerder und die Stadt Frankfurt am Main von Wiesbaden aus regiert. Beides trug dazu bei, dass die Identifikation der Bevölkerung mit der regionalen Ebene Regierungsbezirk, wie heute, gering war. Ausnahmen bestanden dort, wo die Regierungsbezirke traditionelle Teilregionen ihrer Länder (Provinzen) abbildeten, auch wenn dies nicht im Namen zum Ausdruck kam: So entsprach etwa der Regierungsbezirk Stettin dem historischen Vorpommern und der Regierungsbezirk Oppeln konnte als hinreichende geographische Definition für Oberschlesien gelten. In der Weimarer Republik bildete er sogar eine eigene Provinz unter diesem Namen. KreiseAuf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte) kommunale Selbstverwaltung zu größerer Bedeutung gelangten Gemeindeebene bilden sollte. Die nunmehr selbständigen und von einem meist ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unterstützt. Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man damals wie heute Landrat, den Sitz der Kreisverwaltung Landratsamt oder Kreishaus. Die Größe eines Kreises sollte so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausführung der geplanten Amtsgeschäfte und die Rückreise möglich sein sollte oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort übernachten zu müssen. Größere Städte blieben außerhalb der Zuständigkeit der Landkreise, da sie selbst über eine professionelle Verwaltung verfügten und ihre Amtsgeschäfte allein erledigen konnten. Sie bildeten einen Stadtkreis, später als kreisfreie Stadt bezeichnet. Auch dieses Phänomen ist bis heute Teil des deutschen Verwaltungsaufbaus. Da die Ära des hier beschriebenen Verwaltungsaufbaus (1815–1945) auch die für Europas Städte extrem bedeutende Zeit der Industrialisierung umfasst, die unter anderem von einem rasanten Wachstum der Städte gekennzeichnet war, stieg die Zahl der kreisfreien Städte in Preußen immer weiter an, weil ehemalige Kleinstädte oder gar Dörfer innerhalb weniger Jahrzehnte fünf- oder sechsstellige Einwohnerzahlen erreichten und damit den Rahmen der für ländliche Gebiete gedachten Kreisverwaltungen sprengten und deshalb, oft gegen den erbitterten Widerstand der Landräte, aus ihren Landkreisen austreten durften. Kreise, deren Verwaltungssitz in einer ihr nicht angehörenden Stadt lag, wurden Landkreis genannt, im Gegensatz zum gleichnamigen Stadtkreis. Alle übrigen Kreise hießen amtlich Kreis. Geschichte1701–1807Die hohenzollernschen Gebiete, aus denen sich nach der Krönung Friedrichs I. im 18. Jahrhundert ein Staat unter dem Namen „Preußen“ entwickelte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Preußen (dem Königreich), Brandenburg, Pommern, Herzogtum Geldern, Herzogtum Kleve, Grafschaft Moers, Grafschaft Tecklenburg, Grafschaft Lingen, Fürstentum Minden, Grafschaft Mark, Grafschaft Ravensberg, Lippstadt, Herzogtum Magdeburg, Fürstentum Halberstadt, Fürstentum Neuenburg und Grafschaft Valangin. 1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert:
1740 wurden die Provinzialbehörden in Kriegs- und Domänenkammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen, darunter 1742 das Herzogtum Schlesien und 1744 das Fürstentum Ostfriesland. Durch territoriale Neuerwerbungen zu Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts erweiterte sich auch die Zahl der Gesamtprovinzen Preußens.
1815–1866Nach dem Wiener Kongress wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt.[2] Sie zählten – mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen – als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes (in Klammern die Provinzhauptstadt):
Seit 1822 bildeten die Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht. 1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, der später auch als Hohenzollernsche Lande bezeichnet wurde. 1853 erwarb Preußen vom Großherzogtum Oldenburg einen Landstrich am Jadebusen und der Innenjade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven. 1873 wurde es der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert. 1866–1918Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:
Zum 1. April 1878 wurde die Provinz Preußen wieder in die beiden Provinzen Ostpreußen (Hauptstadt: Königsberg) und Westpreußen (Hauptstadt: Danzig) geteilt. Preußen umfasste damit zwölf Provinzen. „Seit 1. April 1881 ist B.[erlin] aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden und bildet einen Verwaltungsbezirk für sich.“[3] Abweichend von den anderen Provinzen bestand Berlin aber nur aus einem Stadtkreis. Daher wurde kein separater Provinziallandtag, kein Landesdirektor und kein Provinzialausschuss gewählt, sondern die Stadtverordnetenversammlung, der Oberbürgermeister und der Magistrat erfüllten die jeweiligen Aufgaben simultan. Wie für jede Provinz wurde auch für Berlin eine Landesversicherungsanstalt gegründet, getrennt von der brandenburgischen. Die Aufgaben des Oberpräsidenten übertrug der preußische Innenminister dem von ihm berufenen Polizeipräsidenten in Berlin. Medizinal- und Schulangelegenheiten wurden weiter mit Brandenburg zusammen geregelt, auch das Konsistorium in Berlin, das die märkische Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche der älteren Provinzen Preußens leitete, blieb für Berlin und Brandenburg zuständig.[3]
Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871:[4] Provinz Brandenburg
Provinz HannoverNach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 und der Gründung der preußischen Provinz Hannover wurde die alte Gliederung in 6 Landdrosteien Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Aurich beibehalten. Auch die hannoveraner selbständigen Städte und Ämter wurden beibehalten. Die Amtshauptmänner erhielten die Stellung eines preußischen Landrats. Die Provinzhauptstadt Hannover blieb selbständig. Die anderen selbständigen Städte und Ämter wurden nach der Preußischen Verordnung vom 12. September 1867 zu 37 Kreisen zusammengefasst. Diese Kreise waren für Militär- und Steuerangelegenheiten und später für die Durchführung des Reichsimpfgesetz und Wohltätigkeitsangelegenheiten zuständig. 1868 wurde die Berghauptmannschaft Clausthal, die gleichrangig neben den Landdrosteien bestanden hatte, in die Landdrostei Hildesheim eingegliedert. Die Landdrosteien entsprachen Regierungsbezirken.
Provinz Hessen-Nassau
Hohenzollerische LandeDie Hohenzollerischen Lande mit dem Regierungsbezirk Sigmaringen hatten provinzähnliche Rechte. Der Regierungspräsident übernahm Aufgaben eines Oberpräsidiums einer preußischen Provinz. Der Regierungsbezirk Sigmaringen gliederte sich in Oberämter, die mit Kreisen vergleichbar waren.
JadegebietDas Jadegebiet unterstand direkt der preußischen Landesregierung. Am 1. April 1873 kam das Gebiet an die Preußische Provinz Hannover in die Landdrostei Aurich, Amt Wittmund.
Provinz Pommern
Provinz Posen
Provinz Preußen1829 wurden die beiden Provinzen Ostpreußen und Westpreußen zur Provinz Preußen zusammengeschlossen. Rheinprovinz
Provinz Sachsen
Provinz Schlesien
Provinz Schleswig-HolsteinNach der Annexion der Herzogtümer Schleswig und Holstein 1866 mit der Errichtung der Provinz Schleswig-Holstein wurden zunächst die beiden Regierungsbezirke Schleswig und Holstein gegründet. Diese wurde in den Stadtkreis Altona im Regierungsbezirk Holstein und Kreise eingeteilt. Am 1. Oktober 1868 wurde der Regierungsbezirk Holstein in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Damit bestand die Provinz Schleswig-Holstein nur aus dem Regierungsbezirk Schleswig. Dieser gliederte sich in den Stadtkreis Altona und Kreise.
Am 1. Juli 1876 wurde das Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert und es wurde zum Kreis Herzogtum Lauenburg mit Sitz der Kreisverwaltung in Ratzeburg umgewandelt. Provinz Westfalen
1919–1938Durch die Novemberrevolution wurde auf Reichs- und Länderebene die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. Das bisherige Königreich bildete nun einen demokratischen, republikanischen Staat, den Freistaat Preußen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Friedensvertrag von Versailles zu großen Gebietsabtretungen gezwungen, die außer dem vollständig an Frankreich verlorenen Reichsland Elsaß-Lothringen ausschließlich Preußen betrafen:
Die ebenfalls bei Preußen verbliebenen restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (geographisch zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen erhielt und deren Hauptstadt Schneidemühl wurde. 1919 war die Provinz Schlesien in zwei Provinzen Niederschlesien (Hauptstadt: Breslau) und Oberschlesien (Hauptstadt: Oppeln) aufgeteilt worden. Berlin schied ein Jahr später aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz. Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen und Berlin:
1938–19471938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wiedervereinigt, jedoch schon 1941 wieder getrennt. Die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen wurde 1938 aufgelöst und auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Am 21. März 1939 wurde die Provinz Brandenburg in Mark Brandenburg umbenannt. 1944 wurde die Provinz Hessen-Nessau in Kurhessen und Nassau, sowie die Provinz Sachsen in die Provinz Halle-Merseburg, Provinz Magdeburg und den Regierungsbezirk Erfurt geteilt. Letzterer war keiner preußischen Provinz mehr zugeordnet, sondern durch den Reichsstatthalter und Gauleiter von Thüringen verwaltet. Somit bestand Preußen 1944 bis zu seiner formellen Auflösung 1947 aus 13 Provinzen und Berlin. Die rückwirkende Festlegung der Reichsgrenzen durch die Alliierten auf das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 änderte an der Zahl der Provinzen nichts; denn formal wurden nur die Rheinprovinz, Oberschlesien und Ostpreußen auf den Stand von 1938 zurückgesetzt. Nach 1945Nach 1945 wurde Preußen gem. Artikel 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates aufgelöst und unter der Sowjetunion, Polen und den neuen deutschen Ländern in vier Besatzungszonen aufgeteilt:
Die östlich von Oder und Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete – und die westlich davon liegenden Regionen Swinemünde und Stettin – fielen 1945 unter polnische oder sowjetische Verwaltung. Der größte Teil der östlich der Oder-Neiße-Grenze lebenden deutschen Bevölkerung, etwa 11 Millionen Menschen, floh oder wurde vertrieben. In den Ostgebieten des Deutschen Reiches wurden nach 1945 vor allem polnische Neusiedler aus Zentralpolen sowie rund 1,5 Millionen Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt. Die in der sowjetischen Zone liegenden Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg wurden von der DDR 1952 ihrerseits aufgelöst und durch 14 Bezirke ersetzt, jedoch nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 in leicht veränderter Form wiederbegründet. Ehemals preußische Gebietseinheiten in den heutigen LändernUnterhalb der Provinzebene bestehen zahlreiche preußische Verwaltungseinheiten bis heute fort. Fünf der 21 heute noch bestehenden Regierungsbezirke sowie zahlreiche Landkreise wurden in preußischer Zeit gegründet und seither teilweise kaum verändert. Die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 200 Jahre alt (Dienstbeginn war der 22. April 1816) und gehören damit zu den ältesten bestehenden regionalen Verwaltungseinheiten in Deutschland. Jedes der 16 Länder der heutigen Bundesrepublik hat mehr oder weniger großen Anteil an ehemals preußischem Gebiet:
Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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